Jugendlichen, die bislang noch keinen Ausbildungsplatz finden konnten und noch nicht in vollem Umfang über die Ausbildungsanforderungen verfügen, wird hiermit der Einstieg in die Ausbildung zur:m PKA ermöglicht. Für Unternehmen sind diese “EQs” eine weitere Option, Talente zu entdecken und zu fördern.
Es handelt sich um ein betriebliches Langzeitpraktikum, das mindestens 4 bis maximal 12 Monate dauert und in die Ausbildungsübernahme münden sollte. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufen (§ 4 BBiG).
Für dieses sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis wird ein Vertrag geschlossen, in dem die Praktikumsdauer, Probezeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigung geregelt sind. Vor Beginn des Praktikums kann der Arbeitgeber den Antrag auf einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung bei der Arbeitsagentur oder dem JobCenter stellen. Im Bedarfsfall können für die Teilnehmer/innen ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) gewährt werden.
Während der EQ lernen die Jugendlichen den Beruf intensiver kennen, können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und erwerben gezielte Grundkenntnisse für den Beruf. Die Arbeitgeber lernen die künftigen Auszubildenden und deren Leistungsfähigkeit kennen und haben die Möglichkeit die EQ-Teilnehmer:innen praxisnah zur Ausbildung hinzuführen und ggf. in die Ausbildung zu übernehmen. Eventuelle anrechenbare Verkürzungen auf die Ausbildungszeit sind im Einzelfall mit der Apothekerkammer zu klären.
Schulbesuch
Der notwendige Berufsschulunterricht erfolgt in bestehenden Fachklassen des ersten Ausbildungsjahres. Für die Anmeldung der EQ-Teilnehmer zum Berufsschulunterricht ist der Ausbildungsbetrieb zuständig.
Neuregelungen im April, Juni und August 2024
Noch attraktiver wird das Instrument durch die gesetzlichen Anpassungen, die am 1. April 2024 mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz bei der EQ in Kraft getreten sind:
Weitere Verbesserungen brachten im 1. Juni 2024 verschiedene Rechtsverordnungen:
Nicht zuletzt beträgt seit dem 1. August 2024 der maximale Förderbetrag für eine Einstiegsqualifizierung 276 Euro (bisher 262 Euro). Zudem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit jetzt einen Anteil von 142 Euro anstelle der bisherigen 135 Euro am pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst.
Die jeweilige Förderhöhe und mehr Einzelheiten rund um die Einstiegsqualifizierung erfahren Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise
beim telefonischen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur: 0800 4 555520 (gebührenfrei).
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