Das neue Fortbildungsprogramm ist online!
Die Fortbildungsveranstaltungen sind ab sofort online über die Webseite der Apothekerkammer Niedersachsen buchbar. Zur Anmeldung gelangen Sie über
https://www.apothekerkammer-niedersachsen.de/veranstaltungen.php
Das Fortbildungsprogramm wird auch dieses Mal nur als PDF und nicht in gedruckter Form zur Verfügung stehen! Bitte leiten Sie das Fortbildungsprogramm auch an die nicht-approbierten Mitarbeiter weiter!
24173: Hannover
Donnerstag, 09.03.2023
09.30 – 13.00 Uhr
24174: Oldenburg
Mittwoch, 03.05.2023
15.00 – 18.30 Uhr
24175: Osnabrück
Montag, 22.05.2023
15.00 – 18.30 Uhr
Nach wie vor fragen Kundinnen und Kunden in Apotheken auch nach Chemikalien. Die Abgabebestimmungen sind vielfältig und leider nicht auf eine Verordnung beschränkt. Die zur Abgabe erforderliche Sachkunde ist lediglich bezüglich der Stoffe geregelt, die unter die ChemVerbotsV fallen.
Für die „große“ Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV ist alle sechs Jahre eine eintägige Fortbildung abzuleisten, die das gesamte Gefahrstoff- und Biozidrecht umfasst. Für Chemikalien, die nicht unter diese Verordnung fallen, gilt dies jedoch nicht. Aber auch für Abgabe dieser Stoffe und die erforderliche Information über Risiken, Schutzmaßnahmen und Entsorgung trägt der Abgebende die Verantwortung.
Das Seminar geht auf übliche Chemikalien wie z. B. Wasserstoffperoxid, Kaliumpermanganat und Aceton ein. Dabei werden
die jeweilige Rechtsgrundlage
die jeweiligen Abgabe-Restriktionen
die jeweiligen Kennzeichnungs-Bestimmungen und
die jeweilige Dokumentation besprochen.
Veranstaltungsnr:
24173 / 24174 / 24175
Zielgruppe(n):
Pharmazeutisches Personal
VeranstalterInnen:
Apothekerkammer Bremen / Niedersachsen
Referent(en)Innen:
Dr. Reinhard Diedrich
AnsprechpartnerIn:
Apothekerkammer Niedersachsen
Sylwia Sliwinski
Telefon 0511 39099-51
Bewertung:
4 Punkte
Gebühr:
30 €