Das neue Fortbildungsprogramm ist online!
Die Fortbildungsveranstaltungen sind ab sofort online über die Webseite der Apothekerkammer Niedersachsen buchbar. Zur Anmeldung gelangen Sie über
https://www.apothekerkammer-niedersachsen.de/veranstaltungen.php
Das Fortbildungsprogramm steht als PDF zur Verfügung!
Bitte leiten Sie das Fortbildungsprogramm auch an die nicht-approbierten Mitarbeiter weiter!
Das neue Fortbildungsprogramm ist online!
Die Fortbildungsveranstaltungen sind ab sofort online über die Webseite der Apothekerkammer Niedersachsen buchbar. Zur Anmeldung gelangen Sie über
https://www.apothekerkammer-niedersachsen.de/veranstaltungen.php
Das Fortbildungsprogramm wird auch dieses Mal nur als PDF und nicht in gedruckter Form zur Verfügung stehen! Bitte leiten Sie das Fortbildungsprogramm auch an die nicht-approbierten Mitarbeiter weiter!
Mittwoch, 19.03.2025, 15.00 – 18.00 Uhr
Beschreibung:
Langzeitgebrauch von Benzodiazepinen und Z-Substanzen: wann absetzen, wann weitergeben? In der Regel wird bei einem Langzeitgebrauch von Benzodiazepinen und Z-Substanzen vor einer Abhängigkeit gewarnt. Aber ist die Einnahme von ein oder zwei Tabletten eine Sucht? Hilft das Konstrukt Niedrigdosis-Abhängigkeit weiter?
Anhand eines 5-Phasen-Models sollen die Folgen einer Langzeiteinnahme aufgezeigt werden und wie eine Abwägung von Vor- und Nachteilen der Behandlung unter Einbeziehung der Betroffenen mit wenig Aufwand gelingt.
Die Schwierigkeit eines Entzuges dieser Substanzen wird überschätzt, weil häufig elementare pharmakologische Regeln nicht beachtet werden. Gerade bei älteren Personen, die schon lange Benzodiazepine und Z-Substanzen
anwenden, kann problemlos ein ambulanter Entzug vorgenommen werden, wenn Ansprache und pharmakologisches Vorgehen stimmen.
Erkennen und Verhindern von Arzneimittelmissbrauch: eine Schlüsselfunktion der Apotheken.
Gemäß § 17 Abs. 8 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hat das pharmazeutische Personal in Apotheken einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten.
Liegen bei einer Verordnung Auffälligkeiten jeglicher Art vor, sollte eine Rücksprache mit der verordnenden Ärztin oder dem Arzt erfolgen. Doch auch im Rahmen der Selbstmedikation können Apotheken schon früh Hinweise auf
missbräuchliche Anwendung von Arzneimitteln erhalten.
Apothekerinnen und Apotheker informieren umfassend über den Nutzen und die potenziellen Risiken von Arzneimitteln und sind wichtiges Bindeglied zwischen Verordner oder Verordnerin und Patient oder Patientin. Dazu gehört auch eine präventive Aufklärung zum kritischen Arzneimittelkonsum – dies immer in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin.
Veranstaltungsnr:
26166
Zielgruppe(n):
Pharmazeutisches Personal
VeranstalterInnen:
Apothekerkammer Bremen / Niedersachsen
Referent(en)Innen:
Dr. Rüdiger Holzbach
Dr. André Said
AnsprechpartnerIn:
Apothekerkammer Niedersachsen
Jutta Leistenschneider
Telefon 0511 39099-56
Bewertung:
3 Punkte
Gebühr:
30 €