Die Apotheken sind seit 2021 in die Versorgung der impfenden Stellen mit COVID-19-Impfstoffen eingebunden. Ziel der Versorgung ist es, qualitätsgesichert und flächendeckend sowie gleichmäßigverteilt der Bevölkerung Impfungen anbieten zu können.
Um das Ziel zu erreichen, ist ein wöchentlicher Bestell- und Auslieferungsrhytmus festgelegt und die pharmazeutische Tätigkeit, insbesondere zum Abpacken der COVID-19-Impfstoffe, impfstoffspezifisch standardisiert worden.
Die COVID-19-Impfstoffe stellen besondere Anforderungen an die Bedingungen der Lagerung und des Transports. Auch steht der Impfstoff derzeit in größeren Packungseinheiten zur Verfügung und ist zudem in Mehrdosendurchstechflaschen abgefüllt. Die COVID-19-Impfstoffe werden derzeit zentral vom Bund beschafft.
Die Handlungshilfe zur Versorgung mit COVID-Impfstoffen bündelt die Informationen zum Bestell- und Auslieferungsprozess, der eingebundenen Leistungserbringer und den verfügbaren COVID-19-Impfstoffen.
Mit dem Formblatt zur Begleitdokumentation übergibt die Apotheke der impfenden Stelle Informationen zu den ausgelieferten Impfstoffen.
Die Standardarbeitsanweisungen zum Umgang mit den COVID-19-Impfstoffen in der Apotheke sind zu beachten und von der Apothekenleitung für das apothekeneigene QMS zu übernehmen. Auf Basis der vom Paul-Ehrlich-Institut freigegebenen Standardarbeitsanweisungen wird den Apotheken von den zuständigen Behörden der Länder die Versorgung mit ausgeeinzelten Vials gestattet.
Da die Impfstoffe neuentwickelt und zügig zur Impfung bereitgestellt wurden, werden immer wieder neue Erkenntnisse, z. B. zu den Haltbarkeiten der Impfstoffe, im Versorgungsprozess berücksichtigt. Handlungshilfe, Formblatt zur Begleitdukumentation und die Standardarbeitsanweisungen werden deshalb fortlaufend aktualisiert.
Die Abrechnung der Impfstoffe erfolgt über das Bundesamt für soziale Sicherung. Details können dem Leitfaden zur Abrechnung entnommen werden.