Das Abpacken von Impfstoffen gilt als pharmazeutische Tätigkeit und ist somit im QMS zu beschreiben. Es muss sichergestellt werden, dass das Arzneimittel nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt und ggf. kurzfristig gelagert wird, die Qualität des Arzneimittels nicht negativ beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden.
Es stehen zum Umgang mit COVID-19-Impfstoffen in der Apotheke impfstoffspezifische Standardarbeitsanweisungen zur Verfügung, die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) freigegeben sind. Diese finden Sie auf der Websiete der ABDA unter https://www.abda.de/fuer-apotheker/schutzimpfungen/impfstoffe/covid-19-impfstoffe/
Eine Kurzübersicht über die COVID-19-Impfstoffe wird auf der Website des PEI bereitgehalten:
https://www.pei.de/kurzuebersicht-covid-19-impfstoffprodukte
Genehmigte Produktinformationstexte zu den verschiedenen COVID-19-Impfstoffen können ebenfalls auf der Website des PEI abgerufen werden:
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html
Weiterhin stellen auch die pharmazeutischen Unternehmen Material bereit.