Ab dem 9. Februar 2019 sind alle Apotheken verpflichtet, verifizierungspflichtige Arzneimittel vor Abgabe an den Patienten auf ihre Echtheit zu überprüfen. Für den Aufbau und den Betrieb des nationalen Verifizierungssystems für Arzneimittel in Deutschland ist die nicht-gewinnorientierte Organisation securPharm e.V. verantwortlich. Doch wie genau gestaltet sich die Umstellung auf das Verifizierungssystem in den Apotheken? Was müssen Apothekenleiter schon jetzt bedenken? Wie erfolgt die Systemanbindung? Wie genau läuft das Verifizierungsverfahren im Realbetrieb ab?
Im internen Bereich haben wir für Sie unter Service > Securpharm zahlreiche Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt. Sie finden dort: