Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben ab 2022 einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken. So will es das 2020 verabschiedete Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Die genaue Ausgestaltung der pharmazeutischen Dienstleistungen wird derzeit noch mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Aber wo liegt der größte Versorgungsbedarf? Welche Erwartungen haben Patientinnen und Patienten an die neuen Dienstleistungen? Und welche Schwierigkeiten sind möglicherweise bei der Umsetzung zu erwarten? Diese Fragen möchte die Bundesapothekerkammer diskutieren beim diesjährigen
Symposium der Bundesapothekerkammer
Pharmazeutische Dienstleistungen: Welchen Nutzen haben Patientinnen und Patienten?
4. Mai 2022, ab 11:00 Uhr
Mit diskutieren wird der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, und der Präsident des SoVD – Sozialverband Deutschland, Adolf Bauer sowie Dr. Nina Griese-Mammen, Abteilungsleiterin im Geschäftsbereich Arzneimittel der Bundesapothekerkammer.
Die Veranstaltung wird live im Netz übertragen. Die Bundesapothekerkammer freut sich auf Ihre digitale Teilnahme! Das Programm und die Zugangsdaten können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen!
Berlin, 20. Mai 2022 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen den Beschluss des Deutschen Bundestages, die öffentlichen Apotheken bereits in der kommenden Herbst- und Wintersaison flächendeckend in die Durchführung von Grippeschutzimpfungen einzubinden. Bisher waren Influenza-Impfungen in der Apotheke nur in regional begrenzten Modellvorhaben möglich.
Berlin/Meran, 23. Mai 2022 – Bei einer Medikationsanalyse sollten auch die Bedürfnisse des Patienten oder der Patientin berücksichtigt werden. Darüber sprach Apotheker Ulrich Koczian beim pharmacon, einem Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer.
Berlin, 10. Mai 2022 – Die Ausbildung der Apothekerinnen und Apotheker soll modernisiert werden. Das beschloss heute die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK). „Die aktuell gültige Approbationsordnung stammt aus dem Jahr 2001 – eine Anpassung ist aufgrund der enormen wissenschaftlichen Fortschritte, insbesondere bei der Entwicklung neuer Arzneimittel, aber auch der modernen Arzneimitteltherapie, dringend nötig“, sagt BAK-Präsident Thomas Benkert.