Im zweiten Halbjahr 2023 bieten wir Ihnen in Kooperation mit der Apothekerkammer Niedersachsen wieder ein umfassendes Fortbildungsprogramm an. Zahlreiche Webinare und Präsenzveranstaltungen decken ein breites Spektrum pharmazeutischer Themen ab.
Als Voraussetzung für die Durchführung von pharmazeutischen Dienstleistungen, insbesondere der "Erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation", müssen sich die Apotheker:innen, die noch nicht eine entsprechende Qualifikation besitzen, mittels der 8-stündigen Fortbildung "Medikationsanalyse als Prozess" nach BAK-Curriculum fortbilden. Wir freuen uns, Sie in den kommenden Wochen bzw. Monaten wieder einmal persönlich zu den Fortbildungsveranstaltungen hier in Bremen begrüßen zu dürfen.
Eine Übersicht über die Präsenzveranstaltungen in Bremen finden Sie u.a. zum Download.
Anmelden können Sie sich direkt über die Webseite der Apothekerkammer Niedersachsen.
Das komplette Fortbildungsprogramm finden Sie unter der Rubrik Fortbildung.
Berlin, 12. September 2023 – Nebenwirkungen liegen nicht immer am Wirkstoff – auch Qualitätsmängel des Medikaments können für das Auftreten von unerwünschten Wirkungen verantwortlich sein. Apothekerinnen und Apotheker richten darauf ein besonderes Augenmerk und melden dies der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Apothekenteams beschreiben dabei neben einem potenziellen Qualitätsmangel auch dessen gesundheitliche Folgen als unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, sagt AMK-Vorsitzender Prof. Martin Schulz.
Berlin, 31. August 2023 - Ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept ist jetzt flächendeckend verfügbar: Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept ab sofort mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen. Diese neue Option war Anfang Juli in den Apotheken gestartet, nun sind die technischen Voraussetzungen dafür in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen.
Berlin, 30. August 2023 – Ab dem 1. September 2023 können Versicherte aller 71 Betriebskrankenkassen mit einer noch schnelleren und unkomplizierten Hilfsmittelversorgung rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Grund dafür ist ein bundesweit gültiger Vertrag, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit allen Betriebskrankenkassen (BKK) ausgehandelt hat. Die ursprünglich stark divergierenden regionalen Einzelverträge, die in den Apotheken und bei den Krankenkassen für viel Bürokratie gesorgt haben, werden somit zum 1. September 2023 abgelöst.