Mit der geänderten Testverordnung vom 24. Juni 2021 sind Apotheken ebenso wie Arztpraxen grundsätzlich als berechtigte Leistungserbringer eingestuft, eine Beauftragung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst ist nicht mehr erforderlich. Unverändert ist, dass jede Apotheke frei entscheiden kann, ob sie Tests nach der Verordnung anbieten will oder nicht. Wenn sie dies tut, ist sie im Rahmen ihrer Kapazitäten dazu verpflichtet, die in der TestV normierten Ansprüche zu erfüllen.
Eine Übersicht über die Apotheken, die aktuell Bürgertestungen anbieten, finden Sie hier zum Download. Die Apothekerkammer Bremen übernimmt keine Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
Berlin, 3. Juni 2022 – Im Jahr 2021 haben Deutschlands Apotheken 1,288 Milliarden Arzneimittelpackungen ausgegeben, 97 Millionen digitale Impf- und Genesenenzertifikate ausgestellt und 440.000 Nacht- und Notdienste absolviert. 98 Prozent der Apotheken haben sich bereits an das Gesundheitsnetz der Telematik-Infrastruktur angeschlossen und sind weitgehend E-Rezept-ready.
Berlin, 1. Juni 2022 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die bundesweite Einführung des E-Rezeptes ab 1. September 2022. Auf einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik GmbH hatte der DAV hingewirkt und ihm dann gestern auch zugestimmt.
Berlin/Meran, 27. Mai 2022 – Die Wirkung pflanzlicher Arzneimittel sollte weder über- noch unterschätzt werden. Das gelte besonders bei Phytopharmaka gegen Stoffwechselerkrankungen wie Fettstoffwechselstörungen, Diabetes oder Gicht. „Der Markt ist recht unübersichtlich.