Berlin, 25. November 2021 – Der gestern veröffentlichte Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung enthält eine Reihe von Aussagen zur Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Für Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, gibt es im Fahrplan für die neue Legislaturperiode etliche positive Punkte: “Zunächst einmal ist es gut, dass die Prävention und die sektorenübergreifende bzw. interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen stärker in den Fokus der Politik gerät. Für die Apothekerschaft besonders wichtig ist, dass die Koalition ein klares Bekenntnis zur Stärkung pharmazeutischer Dienstleistungen in Apotheken abgibt. Die neue Regierung hat sich außerdem zum Ziel gesetzt, ein Bürokratieabbaupaket zu schnüren. Das lässt hoffen, dass wir auch in den Betrieben Einiges an administrativem Ballast abwerfen können und damit wieder mehr Zeit für die Patientenbetreuung haben.“
Overwiening sieht aber auch Versäumnisse: „Im Entwurf des Koalitionsvertrages war zunächst vorgesehen, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel endlich auf sieben Prozent zu senken. Das hätte eine ganz erhebliche Entlastung des GKV-Systems und der Arzneimittelausgaben bedeutet. Umso bedauerlicher ist es, dass genau dieser Punkt im endgültigen Vertrag nicht mehr zu finden ist. Das ist eine verpasste Chance.“
Darüber hinaus lasse der Koalitionsvertrag naturgemäß noch viele Fragen offen: „Die Aussagen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln auch im Notdienst, die Pläne zu einem Gesundheitssicherstellungsgesetz und zur Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen beispielsweise bleiben noch recht vage. Hier wird es auf die konkrete politische Umsetzung ankommen. Die Apothekerschaft wird diese Themen sehr eng begleiten und den Austausch mit dem neu besetzten Gesundheitsministerium und den Fachpolitikern im Bundestag suchen.“
Weitere Informationen unter www.abda.de
Berlin, 15. März 2024 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ruft das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die gematik dazu auf, die Ausfälle und Missstände im E-Rezept-System umgehend zu lösen. Hintergrund ist, dass es in dem neuen, digitalen Verordnungssystem bereits seit einigen Wochen vermehrt zu flächendeckenden Ausfällen und Fehlern kommt.
Berlin, 14. März 2024 – Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen beim E-Rezept warnt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor Einschränkungen bei der Patientensicherheit. Konkret geht es um das sogenannte ‚CardLink-Verfahren‘, mit dem Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte an Apotheken weiterleiten können, indem sie die Smartphone-Apps von Drittanbietern nutzen.
Berlin, 6. März 2024 – Eine Pilotuntersuchung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zur pharmazeutischen Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ deutet darauf hin, dass bei etwa zwei von drei Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck dieser nicht ausreichend kontrolliert ist und dadurch nicht gut eingestellt sein könnte.