München, 16. September 2022 – Die Apothekerschaft fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheker (AAppO) zu novellieren. Ein entsprechender Beschluss wurde heute auf dem Deutschen Apothekertag in München gefasst. „Die Ausbildung der Apothekerinnen und Apotheker ‒ somit auch das universitäre Studium ‒ wird bundeseinheitlich durch die AAppO geregelt. Und diese braucht dringend eine Novellierung. Mit verschiedenen Apothekerorganisationen haben wir am Runden Tisch ein Konsenspapier zur Weiterentwicklung erarbeitet und an den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, übermittelt“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags hat heute der Forderung nach der dringend notwendigen Novellierung der Approbationsordnung nochmals Nachdruck verliehen.“ Erarbeitet wurde das gemeinsame Positionspapier von der Bundesapothekerkammer, den pharmazeutischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern sowie den Berufsfachverbänden der Apothekerinnen und Apotheker.
Die Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkte der Apothekerinnen und Apotheker haben sich laut Benkert seit dem Inkrafttreten der derzeit gültigen AAppO im Jahr 2001 deutlich gewandelt. „Inhaltliche und zeitliche Anpassungen sind unbedingt notwendig, um dem aktuellen Stand der Wissenschaften und damit den aktuellen Anforderungen an den Beruf gerecht zu werden. Fortschritte in der Pharmazie und der Medizin führen in immer kürzeren Abständen zu neuen Ansätzen in der Arzneimitteltherapie.“ Ebenso bedinge die Polymedikation einen viel stärkeren Bedarf an wissenschaftlich fundierter Begleitung der Patientinnen und Patienten durch Apothekerinnen und Apotheker.
Die Novellierung der AAppO soll zeitnah erfolgen, damit die Ausbildung schnell den aktuellen Anforderungen angepasst werden kann. Gleichzeitig ist damit das Ziel verbunden, die Ausbildung zukunftsorientiert und attraktiv für den potenziellen Berufsnachwuchs zu gestalten.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Berlin, 12. September 2023 – Nebenwirkungen liegen nicht immer am Wirkstoff – auch Qualitätsmängel des Medikaments können für das Auftreten von unerwünschten Wirkungen verantwortlich sein. Apothekerinnen und Apotheker richten darauf ein besonderes Augenmerk und melden dies der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Apothekenteams beschreiben dabei neben einem potenziellen Qualitätsmangel auch dessen gesundheitliche Folgen als unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, sagt AMK-Vorsitzender Prof. Martin Schulz.
Berlin, 31. August 2023 - Ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept ist jetzt flächendeckend verfügbar: Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept ab sofort mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen. Diese neue Option war Anfang Juli in den Apotheken gestartet, nun sind die technischen Voraussetzungen dafür in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen.
Berlin, 30. August 2023 – Ab dem 1. September 2023 können Versicherte aller 71 Betriebskrankenkassen mit einer noch schnelleren und unkomplizierten Hilfsmittelversorgung rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Grund dafür ist ein bundesweit gültiger Vertrag, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit allen Betriebskrankenkassen (BKK) ausgehandelt hat. Die ursprünglich stark divergierenden regionalen Einzelverträge, die in den Apotheken und bei den Krankenkassen für viel Bürokratie gesorgt haben, werden somit zum 1. September 2023 abgelöst.