Berlin, 22. September 2022 – Die vom Bundesgesundheitsministerium im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Kürzungen im Apothekenwesen machen die ohnehin angespannte Personalsituation in den Apotheken noch schwieriger. „Mit den 120 Millionen Euro, auf die die Apotheken im Jahr verzichten sollen, könnten die Gehälter für 2.000 junge Apothekerinnen und Apotheker bezahlt werden, die dringend für die Versorgung einer immer älter und kränker werden Gesellschaft gebraucht werden“, sagt dazu heute Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Die Kürzungspläne kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Apotheken schon enorme zusätzliche Kosten zu bewältigen haben. „Allein der diesjährige Tarifabschluss, der für die Angestellten dringend benötigte Gehaltsaufbesserungen bringt, bedeutet für den Inhaber oder die Inhaberin einer Apotheke vor Ort im nächsten Jahr Mehrkosten von rund 33.000 Euro. Die enorm gestiegenen Energiekosten und die allgemeine Inflation kommen dazu. Die Apotheke kann diese Kosten nicht an ihre Patientinnen und Patienten weitergeben. Weitere Belastungen darf es nicht geben. Sie gefährden die lokale Arzneimittelversorgung“, so Overwiening.
In dieser Situation ist statt weiterer Honorarkürzungen dringend eine Entlastung der Apotheken geboten: „Es ist richtig und wichtig, wenn die Gesundheitspolitik erwägt, Gesundheitseinrichtungen von den extrem gestiegenen Energiekosten entlasten zu wollen. Auch die Apotheken müssen dazu gerechnet werden. Die Arzneimittelversorgung über die Apotheken ist stark abhängig von der Energieversorgung.“
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wird morgen in erster Lesung im Bundestag beraten. Die im Kabinettsentwurf für zwei Jahre vorgesehene Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 auf 2,00 Euro (brutto) pro rezeptpflichtigem Arzneimittel entspricht einer jährlichen Belastung der 18.000 Apotheken in Höhe von 120 Mio. Euro (netto). „Für die Apotheken ist das ein Schlag ins Gesicht!“, sagt Overwiening.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.
Berlin, 12. April 2024 – Zu den jetzt vorliegenden Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs zur Gewährung von Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV):
„Das vollständige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2024 liegt jetzt vor. Der BGH hatte sich mit den rechtlichen Grenzen der Gewährung von Rabatten und Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel befasst.
Berlin / Potsdam, 20. März 2024 – Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Apothekenreformgesetz bringt das diesjährige Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zahlreiche Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Recht, Wissenschaft und Apotheke zusammen.