Berlin, 30. März 2023 – Bereits im ersten Monat seit Erhöhung des Apothekenabschlags muss jede Apotheke im Durchschnitt einen zusätzlichen Ertragsverlust von 500 Euro hinnehmen. Bei 18.000 Apotheken kommen im Februar 2023 – dem kürzesten Monat des Jahres – bundesweit 9 Millionen Euro (netto) zusätzliche Rabatte zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zustande. Im längeren März 2023 dürfte der erhöhte Sparbeitrag der Apotheken bereits 11 Millionen Euro (netto) betragen – das sind rund 600 Euro Verlust pro Apotheke, die nicht mehr zur Sicherung der Patientenversorgung oder Nachwuchsgewinnung eingesetzt werden können. Das ergeben aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis monatlicher Rezeptabrechnungen der Apotheken. Ende 2022 hatte die Ampelkoalition das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen, das eine zweijährige Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 auf 2,00 Euro (brutto) pro rezeptpflichtigem Arzneimittel seit 1. Februar 2023 vorsieht. Seit langem fließen ohnehin schon jeweils mehr als eine Milliarde Euro Apothekenabschlag pro Jahr an die gesetzlichen Krankenkassen.
„Das Honorar für die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist seit zehn Jahren nicht mehr angepasst worden“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Thomas Dittrich: „Den Apotheken in Zeiten von hohen Energiekosten, notwendigen Tarifabschlüssen und zusätzlichem Aufwand durch Lieferengpässe nun auch noch weitere Honorarabschläge abzuverlangen, ist schlichtweg absurd. Die Politik treibt die Apotheken in eine verschlechterte wirtschaftliche Situation, so dass den Betrieben jede Luft zum Atmen genommen wird.“ Dittrich weiter: „Die tatsächlichen oder erwarteten Milliardendefizite der Krankenkassen lassen sich durch die Apotheken sowieso nicht ausgleichen, aber hier werden wissentlich bewährte Versorgungsstrukturen aufs Spiel gesetzt. Dabei haben die Apotheken den Krankenkassen allein im Jahr 2022 mehr als 5,5 Milliarden Euro durch die Umsetzung von Rabattverträgen eingespart - das sind 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Apothekerinnen und Apotheker werden deshalb der Politik und den Krankenkassen in den kommenden Monaten noch einmal klar sagen: Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Berlin / Potsdam, 20. März 2024 – Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Apothekenreformgesetz bringt das diesjährige Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zahlreiche Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Recht, Wissenschaft und Apotheke zusammen.
Berlin, 15. März 2024 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ruft das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die gematik dazu auf, die Ausfälle und Missstände im E-Rezept-System umgehend zu lösen. Hintergrund ist, dass es in dem neuen, digitalen Verordnungssystem bereits seit einigen Wochen vermehrt zu flächendeckenden Ausfällen und Fehlern kommt.
Berlin, 14. März 2024 – Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen beim E-Rezept warnt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor Einschränkungen bei der Patientensicherheit. Konkret geht es um das sogenannte ‚CardLink-Verfahren‘, mit dem Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte an Apotheken weiterleiten können, indem sie die Smartphone-Apps von Drittanbietern nutzen.