Berlin, 5. April 2023 – Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird eine große Chance verpasst, das Lieferengpassmanagement in den Apotheken ab dem Sommer abzusichern und zu verbessern. Die Beschlussvorlage von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach enthält weiterhin erhebliche inhaltliche Mängel, die Bundesrat und Bundestag nun im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beheben müssen, damit Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker den Verbraucherschutz von Millionen Patientinnen und Patienten auch künftig garantieren können.
„Lieferengpässe bei Medikamenten werden leider auf absehbare Zeit nicht zu vermeiden sein und müssen deshalb in den Apotheken effizient gemanagt werden“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die Apotheken brauchen dazu Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum, um beim Einlösen eines Rezeptes ein vorrätiges Ersatzmedikament abzugeben, statt den Patienten oder die Patientin zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken. Kurzum: Die Patientinnen und Patienten müssen schnell, unbürokratisch und sicher versorgt werden. Der Kabinettsentwurf zum Lieferengpassgesetz verpasst jedoch leider immer noch die Chance, die Arzneimittelversorgung langfristig abzusichern.“
Arnold weiter: „Die Bundesregierung löst die Lieferprobleme mit diesem Gesetz leider nicht. Nun muss der Bundestag nachbessern. Wir brauchen keine zwei Verfügbarkeitsanfragen beim Großhandel, wenn doch ein Alternativpräparat im Warenlager der Apotheke vorrätig ist. Als Engpass-Ausgleich für den Personal- und Zeitaufwand brauchen wir keinen zweistelligen Cent-Betrag, sondern einen zweistelligen Euro-Betrag. Wir brauchen Retaxationssicherheit, damit die Krankenkassen die Zahlung für den Arzneimittelpreis und das Apothekenhonorar nicht verweigern. Und wir brauchen die Möglichkeit, auch jederzeit Rezepturen und Defekturen selbst herzustellen, wenn kein industrielles Arzneimittel lieferbar ist. Klar ist in jedem Fall: Wir werden die Gesundheitspolitik in Berlin mit Protesten und Aktionen wachrütteln. Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Berlin / Potsdam, 20. März 2024 – Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Apothekenreformgesetz bringt das diesjährige Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zahlreiche Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Recht, Wissenschaft und Apotheke zusammen.
Berlin, 15. März 2024 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ruft das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die gematik dazu auf, die Ausfälle und Missstände im E-Rezept-System umgehend zu lösen. Hintergrund ist, dass es in dem neuen, digitalen Verordnungssystem bereits seit einigen Wochen vermehrt zu flächendeckenden Ausfällen und Fehlern kommt.
Berlin, 14. März 2024 – Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen beim E-Rezept warnt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor Einschränkungen bei der Patientensicherheit. Konkret geht es um das sogenannte ‚CardLink-Verfahren‘, mit dem Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte an Apotheken weiterleiten können, indem sie die Smartphone-Apps von Drittanbietern nutzen.