Berlin, 11. April 2023 – Neuer Rekord: Im Jahr 2022 boten die Apothekerkammern rund 2.700 Fortbildungsveranstaltungen an, mehr als je zuvor. 2022 waren es waren 42 % mehr als im Vorjahr und zudem rund 7 % mehr als im Vor-Pandemie-Jahr 2019. Im Jahr 2022 nahmen rund 207.000 Personen an den Fortbildungen teil, das ist der zweithöchste je verzeichnete Wert. Nur im Jahr 2021 lag er etwa 3 % darüber.
Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer: „Die Apothekerkammern decken mit ihren Fortbildungen auch aktuelle Bedarfe ab. 2022 standen zwei Themen besonders im Fokus: Medikationsanalyse und Impfungen. Für beide hat die Bundesapothekerkammer Curricula erarbeitet.“
Kompetenzen im Bereich Medikationsanalyse/Medikationsmanagement sind für die pharmazeutischen Dienstleistungen, die die Krankenkassen vergüten, essenziell. Drei dieser fünf pharmazeutischen Dienstleistungen können nur angeboten werden, wenn die Fortbildung zum Arbeitsprozess absolviert wurde. Um das Wissen über die fachlichen Aspekte, die für die Medikationsanalyse notwendig sind, aufzufrischen und zu vertiefen, bieten die Apothekerkammern ergänzende Schulungen an. Zum Beispiel zur Erkennung und Behebung arzneimittelbezogener Probleme oder zur Förderung der Therapietreue. Betrachtet man alle Veranstaltungen zum Themenkomplex Medikationsanalyse, ist die Zahl der Angebote (483 Veranstaltungen, + 71 %) in 2022 ebenso deutlich gestiegen wie die Zahl der Teilnehmenden (20.375 Personen, + 48%)
Ein weiterer Schwerpunkt waren Schulungen zur Durchführung von Schutzimpfungen. 2022 boten die Apothekerkammern 405 dieser Schulungen an, die insgesamt 8.462 Apothekerinnen und Apotheker absolvierten.
Weitere Informationen unter www.abda.de.
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.
Berlin, 12. April 2024 – Zu den jetzt vorliegenden Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs zur Gewährung von Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV):
„Das vollständige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2024 liegt jetzt vor. Der BGH hatte sich mit den rechtlichen Grenzen der Gewährung von Rabatten und Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel befasst.
Berlin / Potsdam, 20. März 2024 – Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Apothekenreformgesetz bringt das diesjährige Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zahlreiche Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Recht, Wissenschaft und Apotheke zusammen.