Berlin, 18. April 2023 – Die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen – ARMIN hat eine Vielzahl positiver Effekte auf die Versorgung. Das zeigt die externe Evaluation durch das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) in Kooperation mit dem aQua - Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Die Arzneimittelinitiative ARMIN hatte sich zum Ziel gesetzt, die Versorgung multimorbider Patienten, die dauerhaft fünf oder mehr Wirkstoffe einnahmen, durch bessere Betreuung und interprofessionelle Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern – nach klaren Regeln in abgestimmten Prozessen – zu verbessern.
Eine Arzneimitteltherapie ist oftmals nicht frei von Risiken, aufgrund falscher Medikamenteneinnahme, Wechselwirkungen von Arzneien untereinander und unzulänglichen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Heilberuflern. Genau hier setzte ARMIN an: Die Therapietreue der Patienten sollte durch ein zwischen Arzt und Apotheker abgestimmtes elektronisch unterstütztes Medikationsmanagement gefördert werden. Ein vollständiger, IT-gestützter und jederzeit verfügbarer Medikationsplan machte die Gesamtmedikation für die am Medikationsprozess Beteiligten transparent. Er war die Basis für das Medikationsmanagement. Damit konnte die Versorgung multimorbider Patienten durch bessere Betreuung und interprofessionelle Zusammenarbeit sowie medizinische und pharmazeutische Überprüfung optimiert werden.
Die Ergebnisse der Evaluation:
Forderungen der ARMIN-Projektpartner
Die positiven Effekte von ARMIN müssen über das Ende des Projektes hinaus erhalten und weiterentwickelt werden. Darum fordern die ARMIN-Projektpartner die Politik auf, die nötigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Der Medikationsplan muss das zentrale Element für den Patienten sein. Er muss vollständig und aktuell sein und muss dem Patienten entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse erläutert werden. Dabei muss für alle Beteiligten Transparenz zu Inhalt, Ausgestaltung und Umsetzung des Medikationsplans und der damit verbundenen Leistungen geschaffen werden. Die Verantwortlichkeiten von Ärzt*innen und Apotheker*innen bei der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement müssen, wie in ARMIN gezeigt, definiert und aufeinander abgestimmt sein. Zukünftig wäre ein Rechtsrahmen in der Regelversorgung, der diese interprofessionelle Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker ermöglicht und für alle Beteiligten fair vergütet absolut wünschenswert.
Eine funktionierende IT-Unterstützung zum elektronischen Datenaustausch mit Vereinheitlichung der in der Versorgung eingesetzten Medikationspläne und Software ist unabdingbar. Parallele Lösungen müssen unbedingt vermieden werden, um Fehler und unnötigen Mehraufwand für alle Beteiligten zu vermeiden.
Die konzeptionelle Vorarbeit für eine Regelversorgung wurde im Projekt erarbeitet. Sie steht als Basis für alle Anpassungen und Erweiterungen bestehender Ansätze, wie zum bundeseinheitlichen Medikationsplan, zur Verfügung. Dabei gilt es allerdings sowohl technische Hürden als auch normative Beschränkungen des Gesetzgebers zu beseitigen.
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Über ARMIN:
Mit der Arzneimittelinitiative ARMIN sollte die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöht werden. Das elektronische Medikationsmanagement half vor allem älteren Patienten mit vielen Erkrankungen, die mehrere Medikamente einnehmen. ARMIN war von 2014 bis 2022 ein Modellprojekt der AOK PLUS, der Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsen und Thüringen sowie des Sächsischen und Thüringer Apothekerverbandes. Das Modellprojekt fußte auf dem ABDA-KBV-Modell, dem „Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung“. Weitere Informationen finden Sie unter: www.arzneimittelinitiative.de
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.
Berlin, 12. April 2024 – Zu den jetzt vorliegenden Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs zur Gewährung von Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV):
„Das vollständige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2024 liegt jetzt vor. Der BGH hatte sich mit den rechtlichen Grenzen der Gewährung von Rabatten und Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel befasst.
Berlin / Potsdam, 20. März 2024 – Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Apothekenreformgesetz bringt das diesjährige Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zahlreiche Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Recht, Wissenschaft und Apotheke zusammen.