Berlin, 30. Mai 2023 – Hoher Blutdruck? Bei jedem dritten Erwachsenen, der Blutdrucksenker einnimmt, liegen die Blutdruckwerte deutlich über den optimalen Werten, bei den bis 65-Jährigen also über 140 zu 80. „Bluthochdruck wird oft nicht ernst genommen – das ist kurzsichtig, denn er kann zu Schlaganfall und anderen schwerwiegenden Krankheiten führen“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. „Unser Angebot: Investieren Sie in der Apotheke 15 Minuten in Ihr Herz.“ In Deutschland liegt der Blutdruck bei mindestens 30 Prozent der Behandelten nicht im Zielbereich.
Menschen mit Bluthochdruck können ihre Blutdruckwerte kostenlos in der Apotheke kontrollieren lassen. Anspruch darauf haben Versicherte einmal innerhalb von zwölf Monaten, wenn sie mindestens einen Blutdrucksenker verordnet bekommen. Bei einer Medikationsänderung verkürzt sich die Frist.
Im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistung misst ein Mitglied des Apothekenteams dreimal hintereinander die Blutdruckwerte und berechnet den Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung. Sind die Blutdruckwerte auffällig erhöht – ab welchen Werten genau, hängt vom Alter ab – wird der Patient oder die Patientin an den Arzt bzw. die Ärztin verwiesen. Neben den Messungen werden auch weitere Daten erfasst, zum Beispiel Risikofaktoren oder Begleiterkrankungen.
Hubmann: „Diesen ‚Blutdruck-TÜV‘ bieten viele Apotheken an. Am besten fragen Patienten in ihrer Nähe nach.“
Weitere Informationen unter www.abda.de und https://www.einfach-da-fuer-dich.de/
Berlin, 12. September 2023 – Nebenwirkungen liegen nicht immer am Wirkstoff – auch Qualitätsmängel des Medikaments können für das Auftreten von unerwünschten Wirkungen verantwortlich sein. Apothekerinnen und Apotheker richten darauf ein besonderes Augenmerk und melden dies der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Apothekenteams beschreiben dabei neben einem potenziellen Qualitätsmangel auch dessen gesundheitliche Folgen als unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, sagt AMK-Vorsitzender Prof. Martin Schulz.
Berlin, 31. August 2023 - Ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept ist jetzt flächendeckend verfügbar: Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept ab sofort mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen. Diese neue Option war Anfang Juli in den Apotheken gestartet, nun sind die technischen Voraussetzungen dafür in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen.
Berlin, 30. August 2023 – Ab dem 1. September 2023 können Versicherte aller 71 Betriebskrankenkassen mit einer noch schnelleren und unkomplizierten Hilfsmittelversorgung rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Grund dafür ist ein bundesweit gültiger Vertrag, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit allen Betriebskrankenkassen (BKK) ausgehandelt hat. Die ursprünglich stark divergierenden regionalen Einzelverträge, die in den Apotheken und bei den Krankenkassen für viel Bürokratie gesorgt haben, werden somit zum 1. September 2023 abgelöst.