Berlin, 12. September 2023 – Nebenwirkungen liegen nicht immer am Wirkstoff – auch Qualitätsmängel des Medikaments können für das Auftreten von unerwünschten Wirkungen verantwortlich sein. Apothekerinnen und Apotheker richten darauf ein besonderes Augenmerk und melden dies der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Apothekenteams beschreiben dabei neben einem potenziellen Qualitätsmangel auch dessen gesundheitliche Folgen als unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, sagt AMK-Vorsitzender Prof. Martin Schulz. „Die Apotheken und damit die AMK sind die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die Qualitätsmängel und Nebenwirkungen von Medikamenten gesamtheitlich erfasst.“
Drei Beispiele, die Patientinnen und Patienten in ihrer Apotheke berichteten:
Die korrekte Meldung solcher Sachverhalte ist anspruchsvoll und erfordert das gesamte pharmazeutische Fachwissen hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln. Schulz dankt allen Apothekenteams dafür. „Wir möchten alle Patienten dazu motivieren, sich bei Unsicherheit zu ihren Arzneimitteln stets an ihre Apotheke vor Ort zu wenden, insbesondere bei Fragen zu flüssigen Darreichungsformen, Asthmasprays, Pens/Spritzen und Wirkstoffpflastern. Die Apothekenteams prüfen dann, ob möglicherweise ein Qualitätsmangel vorliegt, und können aufgetretene Nebenwirkungen gleich miterfassen.“
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de
Berlin, 12. September 2023 – Nebenwirkungen liegen nicht immer am Wirkstoff – auch Qualitätsmängel des Medikaments können für das Auftreten von unerwünschten Wirkungen verantwortlich sein. Apothekerinnen und Apotheker richten darauf ein besonderes Augenmerk und melden dies der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Apothekenteams beschreiben dabei neben einem potenziellen Qualitätsmangel auch dessen gesundheitliche Folgen als unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, sagt AMK-Vorsitzender Prof. Martin Schulz.
Berlin, 31. August 2023 - Ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept ist jetzt flächendeckend verfügbar: Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept ab sofort mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen. Diese neue Option war Anfang Juli in den Apotheken gestartet, nun sind die technischen Voraussetzungen dafür in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen.
Berlin, 30. August 2023 – Ab dem 1. September 2023 können Versicherte aller 71 Betriebskrankenkassen mit einer noch schnelleren und unkomplizierten Hilfsmittelversorgung rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Grund dafür ist ein bundesweit gültiger Vertrag, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit allen Betriebskrankenkassen (BKK) ausgehandelt hat. Die ursprünglich stark divergierenden regionalen Einzelverträge, die in den Apotheken und bei den Krankenkassen für viel Bürokratie gesorgt haben, werden somit zum 1. September 2023 abgelöst.