Berlin / Brüssel, 31. Mai 2024 – Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament am 9. Juni setzen sich die deutschen Apothekerinnen und Apotheker für eine sichere und patientenorientierte Arzneimittelversorgung ein, wo Verbraucherschutz, Freiberuflichkeit und Subsidiarität betont werden. „Wir wollen und brauchen ein Europa, wo gemeinsame Herausforderungen wie globale Lieferengpässe bei lebenswichtigen Arzneimitteln auch gemeinsam angepackt werden“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident und Leiter der Europadelegation der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Wir wollen und brauchen aber auch ein Europa, wo die Freiberuflichkeit von Apothekerinnen und Apothekern anerkannt wird und jeder Mitgliedsstaat seine eigenen Gesundheitsstrukturen weiterentwickeln und stärken kann. Die deutschen Apothekenteams stehen für ein starkes Europa mit einer hochwertigen Gesundheitsversorgung aller Patientinnen und Patienten.“
Die sechs „Kernpositionen der deutschen Apothekerschaft zur Europawahl 2024“ wurden von der ABDA im Dezember 2023 verfasst und sind wie folgt betitelt: Achtung der Gesundheit als mitgliedstaatliche Kompetenz, Verantwortungsbewusste Nutzung der Digitalisierung, Novellierung des europäischen Arzneimittelrechts, Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln, Unabhängigkeit des Apothekers durch Erhalt der Freiberuflichkeit, Sicherstellung von Patientenschutz und einer Arzneimitteltherapiesicherheit. „Allein mit dem EU-Pharmapaket haben wir ein großes Gesetzgebungsverfahren, das in der bisherigen Legislaturperiode begonnen und in der kommenden fortgesetzt wird. Die Europaabgeordneten sollten unsere Positionen kennen, damit wir gemeinsam Lösungen finden können“, sagt ABDA-Vizepräsident Arnold.
„Die Europawahl setzt den Rahmen für die künftige Entwicklung der Europäischen Union, ist aber auch ein aktuelles Stimmungsbarometer für die Ampel-Koalition in Berlin“, so Arnold: „Als verantwortungsbewusste Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sollten wir alle wählen gehen, um unsere Zukunft mitzugestalten. Das gilt auch und gerade für die Gesundheitsversorgung, die zwar in jedem Mitgliedsstaat anders organisiert ist, aber europaweit gestärkt werden muss. Dafür kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin bei der Europawahl am 9. Juni durch seine oder ihre Stimme einsetzen.“ Die ABDA ist Mitglied im Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU, engl. PGEU, frz. GPUE) und ist mit einem eigenen Europabüro in Brüssel präsent.
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Berlin, 28. Oktober 2024 – Gabriele Regina Overwiening erhält das Bundesverdienstkreuz für ihr jahrelanges herausragendes ehrenamtliches Engagement. Das „Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ – so der offizielle Name – ist an die Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf Vorschlag des NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst verliehen worden.
Berlin, 23. Oktober 2024 – Heute verhandelte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über zwei Klagen gegen die Entscheidung der Schiedsstelle zu den pharmazeutischen Dienstleistungen. Dazu Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands: „Beide Klagen wurden insgesamt abgewiesen. Das sind gute Nachrichten für alle Patientinnen und Patienten. Der Schiedsspruch bleibt bestehen und die pharmazeutischen Dienstleistungen können weiterhin zu Gunsten der Versicherten zu den bisherigen Konditionen erbracht werden. Das aktuelle Urteil bestätigt unseren Weg, den wir mit den pharmazeutischen Dienstleistungen eingeschlagen haben. Unsere Angebote verbessern nachhaltig die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Effektivität der medikamentösen Therapie.“
Berlin, 21. Oktober 2024 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) schreibt ab sofort den Deutschen Apotheken-Award (DAA) 2025 aus. Mit dem Preis würdigt der Verband zum fünften Mal seit 2015 das herausragende Engagement von Apotheken, die sich mit ihren Projekten vor Ort besonders kreativ und innovativ auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten einstellen. Bewerben können sich Apotheken allein oder gemeinsam mit Kooperationspartnern aus anderen Bereichen, wie z.B. aus der Patienten-Selbsthilfe.