Berlin, 24. Juli 2024 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt das Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Leistungskürzungen im Gesundheitswesen verhindern zu wollen. Scholz hatte bei einer Pressekonferenz am heutigen Mittwoch mit Blick auf die Finanzlage der Krankenkassen gesagt, dass für ihn Leistungskürzungen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) „nicht in Frage“ kommen. Solche Kürzungen seien „eine schlechte Nummer“, so Scholz. Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), sagt dazu: „Es ist absolut begrüßenswert, dass der Bundeskanzler den Patientinnen und Patienten verspricht, dass sie auch in Zukunft qualitativ hochwertig versorgt werden sollen. Mit Blick auf die alternde Gesellschaft ist es unabdingbar, dass das Gesundheitswesen resilient bleibt. Für unsere Patientinnen und Patienten ist dies ein wertvolles Versprechen!“.
Hubmann weist darauf hin, dass die uneingeschränkte, flächendeckende Arzneimittelversorgung schon jetzt gefährdet sei. Der DAV-Vorsitzende wörtlich: „Die Apotheken stehen unter massivem Druck. Die sich zuspitzende Lieferengpass-Krise, der Personalmangel und das seit elf Jahren eingefrorene Apothekenhonorar führen dazu, dass in Deutschland immer mehr Apotheken wegbrechen. In den vergangenen zehn Jahren ist die Apothekenzahl um fast 20 Prozent gesunken. Schon jetzt erfahren die Menschen in manchen Landesteilen Leistungskürzungen, weil sie längere Wege zur nächsten Apotheke zurücklegen müssen. Während die Kosten der Apotheken seit 2013 um 60 Prozent und die Inflation um rund 30 Prozent gestiegen sind, wurde das Apothekenhonorar in diesem Zeitraum kein einziges Mal erhöht. Wenn die Bundesregierung wirklich keine Leistungskürzungen zulassen will, sollte sie die Apotheken vor Ort dringend stabilisieren!“.
Der DAV-Vorsitzende warnt in diesem Zusammenhang auch deutlich vor den Auswirkungen der vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Apothekenreform. Hubmann: „Mit seiner Reform will Karl Lauterbach erreichen, dass in den Apotheken nur noch selten Apotheker und Apothekerinnen anwesend sind. Das führt zwangsläufig dazu, dass zahlreiche Leistungen gestrichen werden müssen. Denn nur Apothekerinnen und Apotheker dürfen Leistungen wie beispielsweise die Abgabe von starken Schmerzmitteln (Betäubungsmittel), Impfungen oder Medikationsanalysen erbringen. Wenn der Bundeskanzler es ernst meint mit seinem Versprechen, darf er es nicht zulassen, dass sein Parteikollege Karl Lauterbach sich mit seinen versorgungsfeindlichen Plänen durchsetzt! Denn unsere Patientinnen und Patienten brauchen die Apotheken vor Ort mit ihrem vollen Leistungsspektrum – und keine Scheinapotheken oder reine Abgabestellen ohne Beratung.“.
Mehr Informationen auf www.abda.de
Berlin, 15. Januar 2025 – Bürgerinnen und Bürger können auf der Webseite www.whatisapo.de ab sofort nachschauen, mit welchen Ideen für eine bessere Gesundheitsversorgung die Kandidierenden in ihrem Wahlkreis ins Rennen gehen. Die Initiative „What’s Apo – Status Gesundheitspolitik“ der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bittet dazu rund 1.500 Kandidierende für den nächsten Deutschen Bundestag, ein kurzes Handy-Video aufzunehmen oder ein schriftliches Statement abzugeben.
Berlin, 14. Januar 2025 – Insbesondere in der derzeitigen Erkältungssaison bieten die Apotheken vor Ort gegen viele Erkrankungen gut verträgliche rezeptfreie Arzneimittel an. „Die wiederholte Einnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann aber auch auf eine noch unerkannte, ernsthafte Erkrankung hinweisen. Deshalb ist die persönliche und individuelle Beratung in der Apotheke vor Ort unverzichtbar“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Berlin, 8. Januar 2025 – Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich für das Jahr 2025 von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Dazu können sie ihre Belastungsgrenze auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de berechnen und sodann einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.