Berlin, 23. Oktober 2024 – Heute verhandelte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über zwei Klagen gegen die Entscheidung der Schiedsstelle zu den pharmazeutischen Dienstleistungen. Dazu Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands: „Beide Klagen wurden insgesamt abgewiesen. Das sind gute Nachrichten für alle Patientinnen und Patienten. Der Schiedsspruch bleibt bestehen und die pharmazeutischen Dienstleistungen können weiterhin zu Gunsten der Versicherten zu den bisherigen Konditionen erbracht werden. Das aktuelle Urteil bestätigt unseren Weg, den wir mit den pharmazeutischen Dienstleistungen eingeschlagen haben. Unsere Angebote verbessern nachhaltig die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Effektivität der medikamentösen Therapie.“
Zum Hintergrund: Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) wurden durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in §129 Absatz 5e SGB V festgeschrieben. Über die pDL hatte im Mai 2022 die Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V entschieden, da sich zuvor die Verhandlungspartner GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband e.V. nicht einigen konnten. Die Schiedsstelle wurde durch zwei Seiten beklagt: Einerseits im Juli vom GKV-Spitzenverband, andererseits im August 2022 von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Beide Verfahren wurden zusammen verhandelt. Der Deutsche Apothekerverband war in beiden Fällen Beigeladener.
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Berlin, 14. Januar 2025 – Insbesondere in der derzeitigen Erkältungssaison bieten die Apotheken vor Ort gegen viele Erkrankungen gut verträgliche rezeptfreie Arzneimittel an. „Die wiederholte Einnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann aber auch auf eine noch unerkannte, ernsthafte Erkrankung hinweisen. Deshalb ist die persönliche und individuelle Beratung in der Apotheke vor Ort unverzichtbar“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Berlin, 8. Januar 2025 – Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich für das Jahr 2025 von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Dazu können sie ihre Belastungsgrenze auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de berechnen und sodann einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.
Berlin, 18. Dezember 2024 – In der Adventszeit rufen die Hilfsorganisationen der Apothekerinnen und Apotheker zu Spenden für bedürftige Menschen in aller Welt auf. Ob Ukraine, Naher Osten oder auch Deutschland – in den Projekten der pharmazeutischen Hilfswerke soll die notwendige Gesundheitsversorgung für Frauen, Männer und Kinder in schwierigen Lebenssituationen bereitgestellt werden.