Berlin, 21. April 2020 – Die Apotheken können ihre Patienten in diesen Tagen schneller und einfacher mit wichtigen Arzneimitteln versorgen. Dafür sorgen mehrere, für die Zeit der Corona-Krise getroffenen Neuregelungen in Gesetzen, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen. Bei Lieferengpässen kann die Apotheke leichter Alternativpräparate abgeben, und Patienten werden dabei vor zusätzlichen Aufzahlungen geschützt. Zudem wird der Botendienst mit dem Personal der Apotheken gestärkt. Ziel ist es, die Kontakte gerade bei Risikogruppen zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu leisten. „Die Ausnahmeregelungen geben dem Apotheker mehr Handlungsfreiheit. Wir können auch bei Lieferengpässen viele Patienten direkt versorgen, die sonst nochmal in die Apotheke kommen müssten. Mehrkosten müssen sie nicht fürchten“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Mit der finanziellen Unterstützung für den Botendienst kann das Personal der Apotheke vor Ort außerdem stärker in die aufsuchende Betreuung vor allem von chronisch kranken und älteren Patienten gehen.“
Über rahmenvertragliche Änderungen haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darauf geeinigt, dass Patienten bei Lieferengpässen von Rabattarzneimitteln ein vorrätiges, wirkstoffgleiches Alternativmedikament sofort bei Vorlage des Rezeptes in der Apotheke bekommen können. Im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) ist geregelt, dass die Mehrkosten für teurere Austauschprodukte statt der vorgesehenen Rabattarzneimittel grundsätzlich von der jeweiligen Krankenkasse statt wie bislang vom Patienten selbst zu tragen sind. Die vom Bundesgesundheitsministerium heute erlassene Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht auch einen erweiterten Austausch: Nach Rücksprache mit dem Arzt kann nicht nur ein wirkstoffgleiches, sondern auch ein ähnliches (pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares) Arzneimittel abgegeben werden. Zudem sollen vorübergehend aufgrund der verstärkten Inanspruchnahme die Botendienste der Apotheken mit je fünf Euro vergütet werden. Bislang tragen die Apotheken die Lasten des für den Patienten kostenfreien Services komplett selbst.
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Christian Splett, Pressereferent, 030 4000 4137, c.splett@abda.de
22.04.2020
Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.