Berlin, 16. Juni 2020 – Seit heute ist die App der Bundesregierung zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen verfügbar. „Die Corona-Warn-App ist ein weiterer Baustein in der Pandemiebekämpfung und deshalb unterstützen wir die Bewerbung auf unseren Kommunikationskanälen und in den Apotheken vor Ort“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Schmidt weiter: „Wir wissen natürlich, dass man mit solchen digitalen Anwendungen längst nicht alle Menschen erreichen kann.“ Ein Viertel der Bundesbürger ab 16 Jahren habe laut aktueller Umfrageergebnisse kein Smartphone. In Deutschland würden außerdem nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung rund 7,5 Millionen funktionelle Analphabeten leben, die keine komplexen Textzusammenhänge erfassen könnten. „Wir wollen auch für diejenigen da sein, denen die technischen Möglichkeiten oder die Fähigkeiten fehlen, mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen Schritt zu halten. Das gilt nicht nur in Bezug auf die Pandemiesituation. Das gilt auch, wenn es um grundlegende Veränderungen wie die Einführung des E-Rezeptes geht.“
Die rund 19.000 Apotheken mit ihren 160.000 Beschäftigten haben laut Schmidt jeden Tag gut 3,3 Millionen Patientenkontakte. „Mit unserem niederschwelligen Beratungsangebot können wir sehr viele Menschen direkt und persönlich erreichen und aufklären. Das ist unser Pfund.“
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Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134, u.sellerberg@abda.de
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.
Berlin, 12. April 2024 – Zu den jetzt vorliegenden Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs zur Gewährung von Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV):
„Das vollständige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2024 liegt jetzt vor. Der BGH hatte sich mit den rechtlichen Grenzen der Gewährung von Rabatten und Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel befasst.
Berlin / Potsdam, 20. März 2024 – Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Apothekenreformgesetz bringt das diesjährige Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zahlreiche Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Recht, Wissenschaft und Apotheke zusammen.