Berlin, 2. Juli 2020 – Einige Medikamente haben die Nebenwirkung, dass sie die Haut empfindlicher gegenüber Sonne machen. „Im Winter spielt das kaum eine Rolle, aber jetzt im Sommer kann durch Medikamente das Risiko für Sonnenbrände und andere Hautschäden steigen. Erkundigen Sie sich in Ihrer Apotheke, ob Sie betroffen sind“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Die lichtbedingte Hautreaktion kann sofort oder verzögert nach einigen Tagen einsetzen.
Eine Vielzahl von Arzneimittel können als unerwünschte Wirkung die Lichtempfindlichkeit steigern. Dazu gehören zum Beispiel einige wasserausschwemmende Medikamente (Diuretika) und andere Blutdrucksenker, verschiedene Schmerzmittel oder Antibiotika. Benkert: „Bei dem antidepressiven Johanniskraut wird die Nebenwirkung der Lichtempfindlichkeit hingegen oft überschätzt. Eine ausgeprägte Fototoxizität wurde bislang nur bei Weidetieren mit hellem Fell beschrieben, die große Mengen der Pflanze fraßen. Wenn ein Patient die therapeutischen Dosierungen nicht überschreitet und extreme Strahlung meidet, sind keine ernsten Symptome der Fototoxizität zu erwarten.“
Wer ein Medikament einnehmen muss, das die Haut empfindlicher macht, sollte auf einen sehr guten Sonnenschutz achten und in der Mittagszeit die Sonne meiden. Die Hautreaktionen werden vor allem durch den UV A-Anteil des Sonnenlichts ausgelöst. Dieser wird durch Glas oder dünne Kleidung nicht abgehalten. Daher schützt Fensterglas ohne UV-undurchlässige Folien nicht ausreichend. Reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, um die Hautreaktion abzuschwächen, kann der verordnende Arzt die Dosis senken.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134, u.sellerberg@abda.de
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.
Berlin, 12. April 2024 – Zu den jetzt vorliegenden Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs zur Gewährung von Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV):
„Das vollständige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2024 liegt jetzt vor. Der BGH hatte sich mit den rechtlichen Grenzen der Gewährung von Rabatten und Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel befasst.
Berlin / Potsdam, 20. März 2024 – Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Apothekenreformgesetz bringt das diesjährige Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zahlreiche Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Recht, Wissenschaft und Apotheke zusammen.