Berlin, 3. Juli 2020 – Die Apotheker begrüßen die gesetzliche Festschreibung der freien Apothekenwahl für alle Patienten auch nach der verbindlichen Einführung des E-Rezepts ab 2022. Ein Pilotprojekt in Berlin soll schon jetzt nachweisen, wie eine bundeseinheitliche Smartphone-App das E-Rezept werbe- und einflussfrei für alle Patienten transportieren und verwalten kann. „Jeder Patient muss beim Einlösen seines E-Rezepts vollkommen frei in der Entscheidung sein, welche Apotheke er in Anspruch nimmt“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Das heute im Bundestag verabschiedete Patientendatenschutzgesetz verbietet richtigerweise de jure das Makeln von E-Rezepten durch Dritte, sichert das Verbot aber leider nicht technisch ab. De facto lässt es Schnittstellen zu, über die sich Handelsriesen und Datenkraken in den Transportweg des Rezeptes einschalten und den Patienten beeinflussen können. Medikationsdaten sollten grundsätzlich erst nach dem Einlösen des E-Rezepts in einer Apotheke in andere Anwendungen übernommen werden können. Mit seiner eigens entwickelten App hat der Deutsche Apothekerverband eine Benchmark gesetzt, wie eine solche Anwendung aussehen und funktionieren kann.“
Neben dem Projekt GERDA (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken) in Baden-Württemberg bringt die Apothekerschaft in Berlin ein weiteres, vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördertes Pilotprojekt zur E-Rezept-Anwendung voran. Im Rahmen der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) startet Anfang Juli die Phase II des Pilotprojekts: Es wird von Berlin nach Brandenburg ausgedehnt und technisch erweitert. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie soll eine kontaktlose Versorgung von Risikogruppen mit Arzneimitteln ermöglicht werden. Dazu dient auch die elektronische Übermittlung des E-Rezeptes an den Patienten ohne dessen Präsenz in der Praxis. In der seit Ende 2019 laufenden Phase I waren etwa 10 Ärzte, rund 30 Apotheken und eine Krankenkasse an die E-Rezept-Lösung angebunden – in Phase II sollen es jeweils knapp 100 Ärzte und Apotheken sowie mehrere Krankenkassen werden. In Phase I wurden bereits mehr als 100 E-Rezepte ausgestellt. Das auf Basis der DAV-Web-App laufende Vorhaben liefert wichtige Erkenntnisse für die Erstellung der E-Rezept-App durch die gesetzlich beauftragte gematik GmbH.
Mehr Informationen unter www.abda.de
Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 4000 4132, presse@abda.de
Christian Splett, Stellv. Pressesprecher, 030 4000 4137, c.splett@abda.de
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.
Berlin, 12. April 2024 – Zu den jetzt vorliegenden Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs zur Gewährung von Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV):
„Das vollständige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2024 liegt jetzt vor. Der BGH hatte sich mit den rechtlichen Grenzen der Gewährung von Rabatten und Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel befasst.
Berlin / Potsdam, 20. März 2024 – Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Apothekenreformgesetz bringt das diesjährige Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zahlreiche Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Recht, Wissenschaft und Apotheke zusammen.