Berlin, 31. August 2020 – Patienten mit Hämophilie (Bluterkrankheit) werden ab 1. September 2020 durch öffentliche Apotheken mit den notwendigen Arzneimitteln versorgt. Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beendet die bisherige Ausnahmeregelung, wonach pharmazeutische Hersteller diese Medikamente direkt an Ärzte und deren Einrichtungen geliefert haben. Zukünftig müssen die behandelnden Ärzte nun eine Verordnung ausstellen, die die Patienten in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Hämophilie-Präparate unterliegen als rezeptpflichtige Arzneimittel der Arzneimittelpreisverordnung (Preisbindung), müssen stets kühl transportiert und gelagert werden und sind zusätzlichen Dokumentations- und Meldepflichten für die abgebenden Apotheken unterworfen. In Deutschland leiden nach Angaben des Welthämophilieverbandes gut 4.000 Menschen an der seltenen Erbkrankheit.
„Die öffentlichen Apotheken in Deutschland übernehmen gerne die Verantwortung für die Arzneimittelversorgung von Hämophilie-Patienten“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Arzneimittel gehören grundsätzlich in die Apotheke, denn dort stehen auch die Arzneimittelfachleute zur Verfügung. Hämophilie-Patienten müssen sich keine Sorgen machen, denn die Änderung des Vertriebswegs wird keinesfalls eine Beeinträchtigung ihrer Versorgung bedeuten.“ Groeneveld fügt hinzu: „Gesetzlich versicherte Patienten müssen sich im Gegensatz zur bisherigen Versorgung allerdings auf gesetzliche Zuzahlungen einstellen. Jede Apotheke ist verpflichtet, die gesetzlichen Zuzahlungen für die Krankenkassen einzusammeln und weiterzuleiten. Um finanzielle Härten zu vermeiden, kann aber in vielen Fällen eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden.“
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Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.
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