Berlin, 4. März 2021 – Gegen Schlafstörungen können rezeptfreie Schlafmittel helfen – sie sollten aber nur eingenommen werden, wenn nichtmedikamentöse Maßnahmen nicht ausreichen. „Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Synthetische Schlafmittel sollten ohne Unterbrechung nicht länger als zwei Wochen eingenommen werden“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wer älter als 65 Jahre ist und synthetische Schlafmittel aus der Gruppe der Antihistaminika einnimmt, riskiert schwerwiegende Nebenwirkungen.“ Beobachtet wurden zum Beispiel Sehstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder Stürze.
Um bei chronischen Schlafstörungen die Notwendigkeit einer fortgesetzten Anwendung zu überprüfen, sollte nach zweiwöchiger täglicher Einnahme die Dosis schrittweise reduziert oder abgesetzt werden. Benkert: „Plötzliches Absetzen kann zu Schlafstörungen führen, was einen Teufelskreis auslösen könnte.“ Die Wirkung der beiden synthetischen Wirkstoffe Diphenhydramin und Doxylamin hält etwa acht Stunden lang an. Zu spät am Abend eingenommen, können sie am nächsten Morgen zu einem „Hang-over“ mit Müdigkeit und eingeschränkter Reaktionsfähigkeit führen.
Benkert: „Wer an Schlafstörungen leidet, sollte sich von seiner Apothekerin oder seinem Apotheker vor Ort beraten lassen, damit eventuelle Ursachen identifiziert werden können.“ Länger als zwei Wochen sollten allenfalls pflanzliche Schlafmittel eingenommen werden. Sie enthalten zum Beispiel Baldrianwurzel, Hopfenzapfen, Melissenblätter, Lavendelblüten oder andere Heilpflanzen, einzeln oder in Kombinationen. Die Wirkung pflanzlicher Beruhigungsmittel setzt in der Regel erst nach einigen Tagen oder Wochen ein. Sie können eine Alternative zu synthetischen Wirkstoffen darstellen; eine Gewöhnung ist derzeit nicht bekannt. „Wirksamer als selbstgekochte Tees sind behördlich zugelassene Extrakte, die hochdosiert zum Beispiel als Tinkturen, Tabletten oder Kapseln eingenommen werden“, sagt Benkert. In Apotheken erhalten Patienten auch individuelle Tipps zur Schlafhygiene.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.