Berlin, 29. März 2021 – Die Umsetzung der Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern durch Apotheken hat den Krankenkassen im Jahr 2020 einen neuen Rekord bei den Einsparungen eingebracht. Mit 4,966 Milliarden Euro liegen die Minderausgaben leicht über denen des Vorjahres (2019: 4,965 Mrd. Euro). Den Großteil der Ersparnis teilen sich Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und Ersatzkassen (vdek) mit je zwei Milliarden Euro. Der übrige Betrag entfällt auf Betriebs-, Innungs- und Landwirtschaftskrankenkassen sowie die Knappschaft. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf der Basis vorläufiger Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums mit.
„Im Corona-Jahr 2020 haben Lieferengpässe und Lockdowns die sichere Versorgung der Menschen mit lebenswichtigen Arzneimitteln noch schwieriger gemacht als sonst“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Dass sie dennoch gut funktioniert hat, ist auch auf das Aussetzen der strengen sozialrechtlichen Regeln im Umgang mit Rabattarzneimitteln seit Ende April 2020 zurückzuführen. Wenn ein Rabattmedikament nicht verfügbar ist, kann der Patient derzeit leichter mit einem vorrätigen Ersatzpräparat versorgt werden. So lassen sich unnötige Kontakte durch wiederholte Apothekenbesuche reduzieren und Lieferengpässe mildern. Diese ‚Beinfreiheit‘ ist im Moment an die Fortgeltung der epidemischen Lage gekoppelt, wir brauchen sie aber auch langfristig über die Pandemie hinaus. Dass sie in keiner Weise kostentreibend wirkt, belegt der neue Rekord bei den Rabatteinsparungen.“
Weitere Informationen unter www.abda.de
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.
Berlin, 12. April 2024 – Zu den jetzt vorliegenden Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs zur Gewährung von Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV):
„Das vollständige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2024 liegt jetzt vor. Der BGH hatte sich mit den rechtlichen Grenzen der Gewährung von Rabatten und Skonti durch den pharmazeutischen Großhandel befasst.
Berlin / Potsdam, 20. März 2024 – Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Apothekenreformgesetz bringt das diesjährige Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zahlreiche Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Recht, Wissenschaft und Apotheke zusammen.