Berlin, 15. Februar 2024 – Der Gesamtvorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert eine sofortige, drastische Absenkung des Kassenabschlags und eine schnelle Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), damit die sogenannten Skonti im Verhältnis zwischen Apotheke und Großhandel erlaubt bleiben. In seinen Beratungen zur Rettung der Apotheken nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Begrenzung von Skonti hat sich der Gesamtvorstand der ABDA auf diese beiden Forderungen geeinigt. Die Vertreterinnen und Vertreter der 17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände sprachen sich heute einmütig auf ihrer Sitzung in Berlin dafür aus, diese unmissverständliche Forderung in den nächsten Tagen und Wochen an die Politik in Berlin – insbesondere die Ampel-Koalition – zu richten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 8. Februar 2024 entschieden, dass pharmazeutische Großhandlungen den Apotheken nicht mehr als 3,15 Prozent Rabatt inklusive Skonto geben dürfen.
Derzeit müssen die Apotheken den Krankenkassen pro rezeptpflichtigem Arzneimittel einen Apothekenabschlag in Höhe von 2,00 Euro gewähren. Der Gesetzgeber hatte diesen Rabatt für Apotheken aus Spargründen zuletzt sogar um 23 Cent erhöht. Ab Anfang 2025 fällt dieses gesetzlich definierte „Sonderopfer“ zwar wieder auf 1,77 Euro zurück, aber selbst von diesem „Normalniveau“ brauchen die Apotheken eine drastische Absenkung als Sofortmaßnahme.
Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), äußerte sich am Rande der Sitzung wie folgt: „Uns liegen die Urteilsgründe des BGH noch nicht vor. Deswegen können wir die genauen Auswirkungen auf die einzelne Apotheke nicht abschätzen. Aber möglich ist, dass nach dem Urteil die Großhändler nur noch maximal 3,15 Prozent Nachlass gewähren dürfen. Es ist ohnehin absurd, dass wir unsere wirtschaftliche Existenz an die Gewährung von Skonti und Rabatten knüpfen. Denn das weist ja deutlich daraufhin, dass das von der Bundesregierung festgeschriebene Honorar einfach nicht reicht, um die Apotheken am Leben zu erhalten. Wir haben deswegen bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit initiiert, in denen wir uns genau für diese Forderungen starkmachen. Minister Lauterbach muss endlich verstehen, dass die Apotheken unter den derzeitigen Bedingungen nicht weiter existieren können. Im vorigen Jahr ist die Apothekenzahl um 500 Betriebsstätten gesunken – das sind so viele Apotheken wie im Freistaat Thüringen! Wir brauchen eine Stabilisierung der Apotheken: Sofort!“.
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Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.