Am 22. April startet die bundesweite Aktion "Wir sehen rot." in den Apotheken. Bis zum 27. April sollen Apothekenteams rote Kleidung tragen und die Patientinnen und Patienten auf die immer dramatischere wirtschaftliche Schieflage der Apotheken vor Ort hinweisen. Damit soll ein alarmierendes Zeichen gegen die Sparpolitik der Regierung gesetzt und auf die chronische Unterfinanzierung und längst überfällige Honoraranpassung aufmerksam gemacht werden.
Für die Aktion "Wir sehen rot." erhalten alle Apotheken als Beilage in der Pharmazeutischen Zeitung vom 18. April ein Plakat zum Aushang und Textilaufkleber mit der Aufschrift "Wir sehen rot." zum Anbringen an die rote Oberbekleidung, die während der Aktion getragen werden soll. Um über die Aktion und die Situation der Apotheken zu informieren, können Apothekenteams unter www.apothekenkampagne.de/material/politik einen Handzettel herunterladen. Über einen QR-Code auf dem Handzettel können Patientinnen und Patienten auf www.apoliebe.de an einer Umfrage zur Bedeutung der Apotheke vor Ort für die Gesundheitsversorgung in Deutschland teilnehmen, deren Ergebnisse wir für die weitere politische Kommunikation nutzen werden. Ebenfalls unter www.apothekenkampagne.de/material/politik finden Apothekenteams einen Leitfaden mit ergänzenden Ideen für die Ausgestaltung der Aktion in der Apotheke.
Darüber hinaus hat ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in der Pressekonferenz am 15. April 2024 in Erfurt den Claim "Gesundheit sichern. Die Apotheke." der neuen ABDA-Dachkampagne offiziell vorgestellt. Die neue Kampagne wird unter anderem mit der Aktion "Wir sehen rot." in den kommenden Wochen nach und nach ausgerollt. Wir beginnen heute mit einer neuen URL für die Kampagnenseite, die nun www.gesundheitsichern.de lautet und gestalterisch sowie inhaltlich angepasst wurde. Die dort sichtbaren und auf apothekenkampagne.de verfügbaren Kampagnenmotive werden sukzessive mit dem neuen Dachclaim versehen.
Die ABDA-Präsidentin erklärt in einer Video-Botschaft die Hintegründe zur Aktion: www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/wir-sehen-rot-alle-infos-zur-aktion/
Berlin, 26. April 2024 – Seit November 2020 muss auf einer ärztlichen Arzneimittelverordnung die Dosierung – z.B. >>1-0-1<< – angegeben werden, mit wenigen Ausnahmen. Wurde bspw. ein Medikationsplan ausgestellt, reicht ein Kürzel >>Dj<< (Dosierungsanweisung vorhanden: ja).
Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.