Die mindestens sechsmonatige Ausbildung in der öffentlichen Apotheke ist für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) besonders wichtig, werden in dieser Zeit doch die beruflichen Handlungskompetenzen für diesen Tätigkeitsbereich vermittelt. Die Bundesapothekerkammer hat dafür den „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum - Empfehlungen der Bundesapothekerkammer“ entwickelt. Dieser ist dreiteilig aufgebaut und umfasst
Der Musterausbildungsplan ist eine Empfehlung für die zeitliche und inhaltliche Strukturierung der praktischen Ausbildung in der Apotheke und kann z. T. auch auf die Ausbildung in der Krankenhausapotheke übertragen werden. Er ist auf sechs Monate ausgelegt, kann aber auch auf zwölf Monate angewendet werden. Die Ausbildungsinhalte werden in die Themenbereiche „Warenwirtschaft/Apothekenbetrieb“, „Prüfung und Herstellung“ und „Information und Beratung“ eingeteilt. Sie bauen aufeinander auf und sind kompetenzorientiert formuliert, d. h. es werden die zu erlangenden beruflichen Handlungskompetenzen beschrieben.
Im Musterausbildungsplan können die Ansprechpartner des PhiP für die unterschiedlichen Ausbildungsbereiche sowie die vermittelten Inhalte vermerkt werden. Je nach Ausbildungsstand werden die Arbeitsbögen genannt, deren Bearbeitung zum entsprechenden Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Zudem kann das empfohlene monatliche Fachgespräch stichpunktartig festgehalten werden.
Ergänzt wird der Musterausbildungsplan durch die Arbeitsbögen, aufgrund derer sich der PhiP, eigenständig mit insgesamt 27 verschiedenen praxisrelevanten Themen in der Apotheke vertiefend beschäftigen kann. Sie beruhen - soweit vorhanden - auf den Leitlinien, Arbeitshilfen und Leitfäden der Bundesapothekerkammer bzw. ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und auf der ABDA-Homepage veröffentlicht.
Die Bearbeitung der einzelnen Themen soll während der Arbeitszeit des PhiP in der Apotheke ermöglicht werden. Empfehlungen über die zu bearbeitenden Arbeitsbögen werden nach Ausbildungsmonat im Musterausbildungsplan aufgeführt. Diese können jedoch an die Gegebenheiten in der Ausbildungsapotheke angepasst bzw. je nach den individuellen Kompetenzen des PhiP variiert werden.
Die Arbeitsbögen können auch mehrfach mit verschiedenen Beispielen ausgefüllt werden. Dabei müssen die einzelnen Fragestellungen in den Arbeitsbögen nicht immer vollständig bearbeitet werden. Neben der Aufführung von praktisch vorkommenden Beispielen, können die Bögen auch auf Grundlage von theoretisch denkbaren Fällen verwendet werden. Im Anschluss an die Bearbeitung sollte der ausbildende Apotheker die Arbeitsbögen zeitnah kontrollieren und anschließend mit dem PhiP auswerten. Die gebündelten Arbeitsbögen können in ihrer Gesamtheit zur Vorbereitung auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung dienen. Beim Umgang mit den Arbeitsbögen ist der Datenschutz zu beachten - weiterführende Hinweise finden sich an entsprechender Stelle.
Der Leitfaden wird stetig weiterentwickelt. Insofern kommt der Evaluation eine besondere Bedeutung zu. Es gibt sowohl einen Evaluationsbogen für ausbildende Apotheker als auch für PhiP. Die Rückmeldungen werden an die zuständige Apothekerkammer erbeten und dienen dazu, den Leitfaden stetig zu verbessern.
Weitere Informationen sind über die Homepages der ABDA bzw. bei der Kammer erhältlich. Unter www.abda.de/themen/apotheke/berufe/apotheker/ausbildung/ stehen der gesamte Leitfaden, aber auch jedes einzelne Element des Leitfadens, wie z. B. die einzelnen Arbeitsbögen, als Download zur Verfügung.