Cannabidiol unterliegt seit dem 1. Oktober 2016 der Verschreibungspflicht, aber nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Anders als Tetrahydrocannabiol (THC) ist CBD nicht psychoaktiv, zeigt aber einige pharmakologische Wirkungen. Parallel dazu befinden sich jedoch zahlreiche Präparate, die als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) zugelassen sind, im Verkehr. Wie ist mit dieser Situation umzugehen? Gerade im Apothekenalltag wird Cannabidiol in Nahrungsergänzungsmitteln zahlreich nachgefragt.