Deutschlands Apotheker reagieren entsetzt auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, der die geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländische Anbieter einstuft. Damit hat der EuGH seine langjährige Rechtsprechung zum Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Gesundheitswesen in diesem Fall revidiert. "Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert", sagte Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zur Entscheidung.