Die Abgabe von Arzneimitteln an Minderjährige führt in der Praxis häufig zu Unsicherheiten, da es im deutschen Recht keine konkreten Vorgaben dafür gibt. Vielmehr sind Regelungen verschiedener Rechtsgebiete für die rechtliche Behandlung von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.
Neben einem Überblick über diese rechtlichen Rahmenbedingungen werden in der Arbeitshilfe zwei Fälle unterschieden: der Minderjährige, der als Empfangsbote Arzneimittel für einen Dritten verlangt und der Minderjährige, der selbst als Patient mit einem Arzneimittelwunsch (ärztlich verordnet oder in der Selbstmedikation) in die Apotheke kommt.
Eltern sollten ihre Kinder besser nicht als Boten in eine Apotheke schicken. Darauf macht eine aktuelle Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer aufmerksam.