Am 15. September 2015 ist die neue DIN EN ISO-Norm 9001:2015 in Kraft getreten. Diese sieht eine 3-jährige Übergangsrist vor. Das bedeutet, dass ab dem 15. September 2018 alle Apotheken nach der neuen DIN EN ISO-Norm zertifiziert sein müssen.
Die wesentlichen Inhalte und Tipps für die praktische Umsetzung in der Apotheke haben wir für Sie in der Aufgabe "QMS-extra" zusammengefasst, die hier zum Download für Sie bereit steht.
Oberstes Ziel des kammereigenen QM-Systems ist die Optimierung in den pharmazeutischen Kernbereichen. So sind dieses vorrangig die Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln, Information und Beratung über Arzneimittel sowie die apothekenspezifischen Dienstleistungen und der Umgang mit Medizinprodukten. Diese Anforderungen werden auch durch die Auditoren, die zum großen Teil in der Offizin tätig sind, überprüft.
Die Apothekerkammer Bremen bietet ihren Mitgliedern ein elektronisches Qualitätsmanagement-Handbuch (eQMH) an. Das eQMH ist eine auf modernster Technologie basierende Software, die es wesentlich vereinfacht, ein Qualitätsmanagementhandbuch zu erstellen und zu pflegen. Erstellt wurde das Handbuch von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die es freundlicherweise auch den anderen Kammern für die Nutzung durch die jeweiligen Mitglieder zur Verfügung gestellt hat.
Die Apothekenleiter sind nach § 2a Apothekenbetriebsordnung verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten zu betreiben. Mit dem QMS müssen die betrieblichen Abläufe festgelegt und dokumentiert werden. Das QMS muss insbesondere gewährleisten, dass die Arzneimittel nach Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt, geprüft und gelagert werden und dass Verwechslungen vermieden werden sowie eine ausreichende Beratungsleistung erfolgt.
Die Etablierung eines QMS vereinfacht die täglichen Abläufe in der Apotheke und führt zu einheitlichen Standards. Es hilft, die Leistungen in der Apotheke zu optimieren und nach außen darzustellen. Eines der Hauptziele ist die Stärkung der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit.
Eine zertifizierte Apotheke hat ein QM – System etabliert, welches den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 und QMS – Satzung der Apothekerkammer Bremen entspricht.
Die DIN EN ISO 9001:2015 ist ein international anerkannter „Vorschlag“ zur Umsetzung der QMS. Hat eine Apotheke ein QMS, welches den Anforderungen der Norm entspricht, etabliert, so kann die Apotheke eine Zertifizierung bei einer Zertifizierungsstelle beantragen. Eine Zertifizierung kann prinzipiell jeder durchführen. Die Akzeptanz einer Überprüfung hat aber umso mehr Wert, je etablierter und anerkannter die Zertifizierungsstelle ist.
Im Bereich der Apotheken hat sich der größte Teil der deutschlandweit zertifizierten Apotheken für eine Zertifizierung bei einer Landesapothekerkammer entschieden. Eine Umfrage der ABDA ergab, dass im Jahr 2004 1.087 Apotheken ein gültiges Kammerzertifikat vorweisen konnten. Von der Gesamtzahl der zertifizierten Apotheken sind über 200 bereits rezertifiziert, d.h., ein QMS ist in diesen Apotheken bereits seit mehr als drei Jahren etabliert.
Die Apothekerkammer Bremen zertifiziert nach der gültigen DIN EN ISO 9001:2015 Norm, und der QMS-Satzung der Apothekerkammer Bremen unter Berücksichtigung der Externer LinkLeitlinien der Bundesapothekerkammer (BAK) zur Qualitätssicherung. Eine Kammerzertifizierung ist apothekenspezifisch und im Vergleich zu dem ein oder anderem Anbieter 100%ig anerkannt. Kammerzertifizierte Apotheken erhalten neben dem QMS-Zertifikat auch das Logo der BAK, welches eine Zertifizierung bestätigt, die auf der ABDA-QMS-Mustersatzung beruht. Die Anforderungen dieser Mustersatzung findet sich in der QMS-Satzung der Apothekerkammer Bremen wieder. Die pharmazeutische Tätigkeit steht somit im Mittelpunkt des Qualitätsmanagementsystems. Ein weiterer Vorteil liegt auch in einer Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. So setzen z.B. viele Heimträger eine Zertifizierung bei der Auswahl der heimbeliefernden Apotheke voraus.
Die Einführung eine QM-Systems kann ohne vorausgegangene Qualifikation erfolgen. Schulungen zum Thema QMS werden je nach bedraf durch die Apothekerkammer Bremen angeboten. Bei nutzung des elektronischen Handbuchs bieten wir individuelle Inhouse-Schulungen zum Umgang mit dem elektronischen Handbuch an.
Nach Eingang des Antrags auf Zertifizierung bzw. Dokumente in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer erhält die Apotheke die Zertifizierungsvereinbarung mit der Aufforderung zur Zahlung der Zertifizierungsgebühr. Die Zertifizierungsgebühr ist abhängig von der Mitarbeiterzahl. Die Kosten umfassen die Prüfung der Dokumente durch 2 Auditoren sowie ein anschließendes halbtägiges Audit in der Apotheke.