Jeder kennt doe Situation im Apothekenalltag: Die Medikationsdatei des Patienten zeigt an, dass das auf der vorliegenden Verschreibung verordnete Arzneimittel bereits vor wenigen Wochen von einem Arzt einer anderen Fachrichtung verordnet wurde. Nun muss der Apotheker Rücksprache mit dem Arzt halten. Dieses Procedere ist einfacher als gedacht, denn bekanntermaßen ist es enorm schwierig den Arzt wähernd der Sprechzeiten telefonisch zu kontaktieren.
Um diese Notwendigkeit der Kommunikation zu vereinfachen, hat die Apothekerkammer Bremen in Abstimmung mit dem Hausärzteverband Bremen und dem Institut für Public Health und Pflegeforschung, Abteilung 1: Versorgungsforschung/ Department for Health Services Research der Universität Bremen ein Faxformular entwickelt, welches dem Arzt vorgelegt wird. Der Arzt kann dann nebenbei das Fax beantworten und die Sprechstundenilfe faxt es zurück an die Apotheke. Im Alltag hat sich dieses Fax gut etabliert und als praktikabel erwiesen.
Die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung von 2012 sehen vor, dass vor jeder Herstellung einer Rezeptur eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird. Hierdurch werden vermehrt Probleme hinsichtlich Dosierung, Inkompatibilitäten und Haltbarkeit der herzustellenden Rezepturarzneimittel aufgedeckt. Diese Probleme müssen mit dem Arzt besprochen werden.
Die Apothekerkammer Bremen hat daher in Zusammenarbeit mit dem Hautärzteverband Bremen ein Faxformular entwickelt, dass Ihnen helfen soll, Rücksprache mit dem Verordner zu halten. Eine telefonische Rücksprache ist somit nicht notwendig, der Arzt kann das Fax während seiner Sprechzeiten berabeiten und an die Apotheke zurück faxen lassen.