Mit der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist seit 2012 ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten für jede Apotheke verpflichtend vorgeschrieben. Gemäß § 2a ApBetrO müssen betriebliche Abläufe festgelegt und dokumentiert werden. Bei der Umsetzung helfen die Leitlinien der BAK. Das QMS muss insbesondere gewährleisten, dass die Arzneimittel nach Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt, geprüft und gelagert und dass Verwechslungen vermieden werden sowie eine ausreichende Beratungsleistung erfolgt.
Mit den Leitlinien zur Qualitätssicherung gibt es nunmehr einen solchen Rahmen. Die Leitlinien einschließlich ihrer ausführlichen Kommentare und Arbeitshilfen sind Empfehlungen für apothekerliches Handeln in charakteristischen Situationen und geben eine Hilfestellung bei der Formulierung der betriebsspezifischen Prozesse im Rahmen der Einführung eines QMS nach § 2a ApBetrO. Sie werden regelmäßig aktualisiert mit dem Ziel, die Qualität der pharmazeutischen Leistungen ständig zu verbessern.
Die Leitlinien der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung sind als Empfehlungen zu verstehen. Sie entbinden nicht von der heilberuflichen Verantwortung des Einzelnen, d. h. sie haben weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
Die BAK hat folgende Leilinien entwickelt: