Mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG, Bekanntmachung 9. Februar 2012, BGBl. I S. 148) ist die auf dieser Basis erlassene Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachKV; Bekanntmachung 5. Juli 2013 BGBl. I S. 1953) überarbeitet worden. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Nachweiserfordernisse für die Sachkunde der Apothekenberufe und somit auf die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in der Apotheke.