Am 15. Januar 2025 ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im sogenannten Opt-out-Verfahren („ePA für alle“) gestartet. Die ePA soll eine Schlüsselrolle in der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland übernehmen und stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer vernetzten, patientenzentrierten Gesundheitsversorgung dar, indem sie eine sichere, zentrale und nutzerkontrollierte Verwaltung von Gesundheitsdaten ermöglicht. Ein wichtiger Bestandteil der ePA ist die elektronische Medikationsliste (eML), eine chronologische Übersicht aller elektronisch verordneten Arzneimittel eines Versicherten. Arzneimittel, die per E-Rezept verordnet oder abgegeben wurden, werden automatisch in der eML durch den E-Rezept-Fachdienst eingetragen, sobald die ePA eines Versicherten durch die Krankenkasse bereitgestellt wurde.
Knapp 80 Apotheken in den drei Modellregionen Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen nehmen an der Pilotphase zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA) teil. Der ursprünglich für den 15. Februar 2025 vorgesehene bundesweite Rollout verschiebt sich auf frühestens April 2025. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Gesellschaftern der gematik – darunter der Deutsche Apothekerverband (DAV) – vor wenigen Tagen eine entsprechende Mitteilung gemacht. Demnach muss sich die ePA in den Modellregionen zunächst bewähren und die notwendige Systemstabilität aufweisen. Laut BMG müssten zudem auch noch zusätzliche technische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt werden. Derzeit haben die gesetzlichen Krankenkassen bundesweit schon mehr als 70 Millionen ePA für ihre Versicherten angelegt.https://www.abda.de/fuer-apotheker/it-und-datenschutz/epa/