Die Rezepturherstellung aufgrund einer individuellen Verordnung in der Apotheke ist eines der Schlüsselqualifikationen jeder öffentlichen Apotheke und stellt die ureigene, pharmazeutische Tätigkeit eines Apothekers dar. Die Wichtigkeit einer hochqualitativen Herstellung von Individualarzneimitteln in der Apotheke ist unbestritten, da Patienten oftmals nicht anders versorgt werden könnten.
§ 7 Apothekenbetriebsordnung regelt die Rezepturherstellung in der Apotheke. Dieses Alleinstellungsmerkmal erlaubt es Apotheken, individuelle Arzneizubereitungen nach Anweisungen des Arztes herzustellen. Anders als pharmazeutische Unternehmen benötigen Apotheken keine Herstelklungserlaubnis nach § 13 AMG. Die Rezepturherstellung in der Apotheke hat eine lange Tradition und ist ein wesentliches Elemet der pharmazeutischen Tätigkeit.
Für die Einarbeitung von Wirkstoffen in halbfeste Grundlagen haben elektrische Herstellungssysteme seit Längerem große Bedeutung. Die Auswertung der Rezeptur-Ringversuche zeigt, dass das Arbeiten mit elektrischen Herstellungssystemen nicht unproblematisch ist. Es ist jedoch wichtig hervorzuheben, dass bei Berücksichtigung der Herstellerempfehlungen für Einwaage und Rührparameter prinzipiell bessere Ergebnisse in Bezug auf die Wirkstoffverteilung erzielt werden als bei unkritischer Verwendung, ohne die Vorgaben in den Gerätehandbüchern zu beachten. Rezepturen, die klassisch mit Fantaschale und Pistill hergestellt werden, zeigen in den Ringversuchen zumeist eine sehr gute Wirkstoffverteilung.
Während ohne das Vier-Augen-Prinzip in der pharmazeutischen Industrie nichts mehr läuft, wird es in Apotheken immer noch nicht so vehement angewendet, wie es sein sollte. Trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung von Rezepturen kommt es trotzdem in der Praxis immer wieder zu Rechenfehlern, zu Falscheinwaagen und zu nicht beachteten Einwaagekorrekturfaktoren.
Die DAC/NRF-Kommission hat notwendige, zum Teil überfällige Verfahrensvereinfachungen und konzeptionelle Korrekturen für niedrig und individuell dosierte pädiatrische Kapseln vorgenommen. Das Kapitel I.9. der Allgemeinen Hinweise wird in den Mittelpunkt der Kapselherstellung gerückt. Dort werden die Neuerungen der Herstellungstechnik benannt, wie z.B. die Empfehlung zum Produktionszuschlag, die Mischung in der glatten Schale sowie die Verwendung standardisiert vorbereiteter Wirkstoffe und Füllmittel.