Die Plausibiltätsprüfung führt oftmals zum Ergebnis, dass die verordnete Rezeptur einer Arztrückfrage bedarf, sei es aufgrund von Inkompatibilitäten, Instabilitäten oder Dosierungen, die nicht plausibel erscheinen. In Absprache mit dem Dermatologenverband haben wir eine Faxvorlage entwickelt, die bitte bei Anfragen genutzt werden sollte. Dies bietet den Vorteil, dass ein Telefonat nicht den Praxisalltag stört und das Fax nebenbei vom Hautarzt bearbeitet werden kann.