Die Ausbildung zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten erfolgt im dualen System. Neben der praktischen Ausbildung in einer Apotheke besucht der/die Auszubildende die Berufsschule an zwei Tagen in der Woche.
Seit dem 1. August 2012 ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten - PKA (Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 31 S. 1456) in Kraft.
Die Novellierung war notwendig geworden, da es große Veränderungen in den Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkten der PKA aufgrund der arbeitsorganisatorischen und technologischen Entwicklungen im Apothekenbereich gegeben hat. Die Kompetenz im kaufmännisch-organisatorischen Bereich wird nun noch stärker in den Vordergrund gestellt. Als neue Ausbildungsinhalte wurden die Kommunikation und die Mitwirkung bei der Qualitätssicherung aufgenommen. Dagegen wurden die Inhalte zum Erwerb des eingeschränkten Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln gestrichen.
Alle wichtigen Informationen rund um die Ausbildung zur PKA finden Sie hier und im Downloadcenter.