Zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-606/21 zum Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln im Fernabsatz erklärt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: "Wir sehen im heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg sowohl Licht als auch Schatten. Das oberste europäische Gericht war vom Pariser Berufungsgericht gebeten worden, Artikel 85c der EU-Arzneimittelrichtlinie auslegen. Wir freuen uns, dass der EuGH die Apothekenpflicht gestärkt hat, sodass auch weiterhin klar ist, dass in Europa grundsätzlich nur Apotheken rezeptfreie Medikamente abgeben dürfen. Andererseits lässt das Urteil befürchten, dass Wettbewerbsverzerrungen eintreten können, wenn zum Beispiel Online-Plattformen einzelne Apotheken aus reinem Gewinninteresse bevorzugen und die Auswahlmöglichkeiten für Patienten dadurch beschränken."
Arnold weiter: "Aus unserer Sicht ist das Recht der einzelnen Mitgliedstaaten zur Regulierung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen und -freien Medikamenten ein hohes Gut. Die Freiheit jedes Mitgliedsstaates, das eigene Gesundheitswesen selbst zu regulieren, ist auch eine unserer Kernpositionen zur Europawahl im Juni dieses Jahres. In Deutschland ist der Versandhandel mit Medikamenten im Gegensatz zu Frankreich und etlichen anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits seit 20 Jahren auf gesetzlicher Grundlage erlaubt. Hierzulande dürfen Versandapotheken ihre Medikamente auch über Online-Plattformen anbieten, wenn die vom deutschen Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen wie Datenschutz und Erkennbarkeit eingehalten werden."
Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.