Berlin, 10. November 2021 – Die Apotheken versorgen die Arztpraxen zuverlässig mit COVID-19-Impfstoffen. Ab dem 16. November können Ärzt*innen wieder wöchentlich bestellen, sodass noch flexibler auf die Nachfrage reagiert werden kann. Dies war bereits im Frühling so, im Juli wurde die Bestellroutine einvernehmlich auf einen zweiwöchigen Rhythmus umgestellt. „Es ist genug Impfstoff da. Die Logistik ist für die Apotheker*innen aufwändig, funktioniert aber zuverlässig“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Die aufgetauten Impfstoffe können im Kühlschrank der Arztpraxis einen Monat oder länger aufbewahrt werden. Ärzt*innen können dadurch wöchentlich flexibel so viel Impfstoff bestellen, wie sie in den nächsten Wochen vermutlich verimpfen.“
Die Impfstoffe sind derzeit in Durchstechflaschen abgefüllt, aus denen ‒ je nach Präparat ‒ fünf bis zehn Impfstoffdosen in Spritzen aufgezogen und dann verimpft werden. Overwiening: „Noch flexibler könnte die Impfkampagne nur werden, wenn Einzeldosen zur Verfügung stünden.“
Die COVID-19-Impfstoffe sind Eigentum des Bundes und lagern an wenigen Orten in Deutschland. Die Ärzt*innen bestellen bis Dienstagmittag bei den Apotheken, die ihre Bestellungen bis Dienstagabend an den pharmazeutischen Großhandel weitergeben. Die Bearbeitungszeit in den Apotheken beschränkt sich damit auf nur wenige Stunden. Der pharmazeutische Großhandel benötigt anschließend eine gewisse Zeit, um die bestellte Impfstoffmenge aus den Lagerorten des Bundes anzufordern. Die Impfstoffe werden während des Transports zu den Apotheken aufgetaut. Die Apotheker*innen bekommen die COVID-19-Impfstoffe montags ausgeliefert und beliefern die Ärzt*innen in der Regel noch am selben Tag. Die Impfstoffe können nach dem Auftauen je nach Präparat mindestens 30 Tage im Kühlschrank der Arztpraxen gelagert werden.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Berlin, 15. März 2024 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ruft das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die gematik dazu auf, die Ausfälle und Missstände im E-Rezept-System umgehend zu lösen. Hintergrund ist, dass es in dem neuen, digitalen Verordnungssystem bereits seit einigen Wochen vermehrt zu flächendeckenden Ausfällen und Fehlern kommt.
Berlin, 14. März 2024 – Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen beim E-Rezept warnt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor Einschränkungen bei der Patientensicherheit. Konkret geht es um das sogenannte ‚CardLink-Verfahren‘, mit dem Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte an Apotheken weiterleiten können, indem sie die Smartphone-Apps von Drittanbietern nutzen.
Berlin, 6. März 2024 – Eine Pilotuntersuchung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zur pharmazeutischen Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ deutet darauf hin, dass bei etwa zwei von drei Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck dieser nicht ausreichend kontrolliert ist und dadurch nicht gut eingestellt sein könnte.