Berlin, 3. Februar 2022 – Eine neue Verordnung der Europäischen Union (EU) erleichtert es allen Genesenen mit anschließender Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung, ihren Impfstatus leichter nachzuweisen, um Restaurants, Kinos oder Sportstätten zu besuchen. Bisher wurde ihre Grundimmunisierung mit „1 von 1“ und ihre Auffrischungsimpfung mit „2 von 2“ dokumentiert, so dass sie zusätzlich auch noch ihr digitales Genesenenzertifikat vorweisen mussten, um deutlich zu machen, warum sie keine Boosterung als „3 von 3“ bekommen haben. Ab sofort können die Apotheken auch Zertifikate für Auffrischungsimpfungen bei Genesenen ausstellen, die nunmehr mit der Angabe „2 von 1“ das vollständige Boostern dokumentieren. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie rund 10 Millionen Menschen in Deutschland mit dem Virus infiziert, davon sind 8 Millionen genesen.
„Die Apotheken haben die neuen EU-Regeln fristgemäß umgesetzt und erleichtern es damit vielen Genesenen, ihren Impfstatus im Alltag leichter nachzuweisen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Diese sind für Patientinnen und Patienten mitunter schwer nachzuvollziehen. Wir bitten um Verständnis, aber das liegt nicht in der Verantwortung der Apothekenteams. Auch auf das Auslesen und Anzeigen der hochgeladenen Impf- und Genesenenzertifikate in der Corona-Warn-App oder Cov-Pass-App haben die Apotheken keinen Einfluss. Grundsätzlich empfehlen wir deshalb immer, alte Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder diese als Papierausdruck bei sich zu führen, um bei Bedarf den eigenen Status dokumentieren zu können.“ Seit Juni 2021 haben die Apotheken mehr als 80 Millionen Impfzertifikate und über 3 Millionen Zertifikate für Genesene ausgestellt – das sind etwa 40 Prozent aller Zertifikate in Deutschland.
Mehr Informationen unter www.abda.de und www.mein-apothekenmanager.de
Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.