Berlin, 1. Juni 2022 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die bundesweite Einführung des E-Rezeptes ab 1. September 2022. Auf einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik GmbH hatte der DAV hingewirkt und ihm dann gestern auch zugestimmt. „Wir stellen uns der digitalen Transformation und sind für die konsequente Einführung des E-Rezeptes“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur angeht, sind die Apotheken schon längst E-Rezept-ready. In den kommenden drei Monaten werden die Apotheken nun auch ihr Personal vollständig schulen, damit Hardware, Software und deren fachgerechte Bedienung reibungslos ineinandergreifen können.“
Dittrich sagt aber auch: „Ganz besonders wichtig für alle Apotheken ist, dass die Versorgung aller Patientinnen und Patienten weiterhin reibungslos funktioniert. Dazu gehört auch, dass verbliebene technische Unzulänglichkeiten im Verarbeitungsprozess von E-Rezepten abgestellt werden und bis dahin nicht zu Retaxationen führen, also dazu, dass die Apotheken aufgrund formaler Faktoren ihre Vergütung für ein Rezept nicht bekommen. In ein paar Monaten wird es softwareseitig einen Referenzvalidator, also eine Art Prüfmodul, geben, das die technische Prüfung der E-Rezepte übernimmt.“
Gemäß gestrigem einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik GmbH werden die Krankenkassen und die Apotheken spätestens ab dem 1. September 2022 bundesweit in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen. Voraussetzung dafür ist das Erreichen von im Januar dieses Jahres abgestimmten Qualitätskriterien, wie zum Beispiel die Hürde von 30.000 ausgestellten, eingelösten und abgerechneten E-Rezepten im Rahmen der laufenden Testphase. In den Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern wird die verbindliche Einführung des E-Rezepts zum 1. September 2022 in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe beginnen, sofern die technischen Voraussetzungen dort jeweils gegeben sind. Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes in weiteren Regionen sind alle beteiligten Leistungserbringer angehalten, von der freiwilligen Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.daserezeptkommt.de
Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.