Berlin/Meran, 5. Juni 2023 – Die Apothekerschaft fordert eine möglichst unbürokratische Arzneimittelversorgung. Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, sagte gestern bei der Eröffnung des Fortbildungskongresses pharmacon: „Wir brauchen pharmazeutische ‚Beinfreiheit‘ – bei gleichzeitiger Therapiehoheit des Arztes oder der Ärztin. Wir wollen die Patientinnen und Patienten trotz Lieferschwierigkeiten schnell und unbürokratisch mit alternativen gleichwertigen Arzneimitteln versorgen können. Es ist für mich völlig indiskutabel, wenn wir erst zwei unterschiedliche Verfügbarkeitsanfragen bei Großhandlungen mit entsprechender Dokumentation starten müssen, bevor wir endlich dem Patienten ein alternatives Präparat abgeben können. Nein, wir benötigen ausreichend Freiheit, um die Patienten effizient versorgen zu können. Jeder vermeidbare Aufwand sollte auch vermieden werden!“
Benkert forderte weiterhin eine bessere Vergütung der Apotheken: „Die Apotheken haben einen staatlichen Versorgungsauftrag. Dieser bedingt aber, dass der Staat uns angemessen für diese unsere Leistung honoriert. Deshalb muss das Honorar dringend angehoben werden. Seit Jahren wird Geld aus dem System der Arzneimittelversorgung gezogen. Die Apotheken leisten viel mehr als nur Logistik. Das ‚Kümmern‘ um die Patientinnen und Patienten mit ihrer Medikation ist weder standardisierbar noch skalierbar. Dies ist eine persönliche, dem Wohl des Einzelnen und damit dem Gemeinwohl verpflichtete höchstqualifizierte Leistung des Apothekers und der Apothekerin und des Apothekenteams. Es ist selbstredend, und es ist höchste Zeit, dass diese Leistung auch angemessen vergütet wird, dass das Honorar entsprechend angepasst wird.
Benkert zeigte Sympathie für den Protesttag der Apotheken am 14. Juni, der von den Apothekerverbänden initiiert wird. „Was die Politik anderen zugesteht ‒ eine Kompensation für steigende Kosten und eine Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung ‒ das muss auch für die Apotheken gelten!“
Weitere Informationen unter www.abda.de
Berlin, 26. April 2024 – Seit November 2020 muss auf einer ärztlichen Arzneimittelverordnung die Dosierung – z.B. >>1-0-1<< – angegeben werden, mit wenigen Ausnahmen. Wurde bspw. ein Medikationsplan ausgestellt, reicht ein Kürzel >>Dj<< (Dosierungsanweisung vorhanden: ja).
Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.