Berlin, 29. Juni 2020 – Wer die Sommerferien wegen der Corona-Pandemie in Deutschland oder seinen Nachbarstaaten verbringt, sollte gleichwohl seinen Impfpass überprüfen und sich bei Bedarf gegen Infektionskrankheiten wie die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) impfen lassen. Milde Winter- und Frühjahrstemperaturen haben die Gefahr von Zeckenbissen in diesem Sommer merklich erhöht. Die hiesigen FSME-Risikogebiete liegen vor allem in Thüringen, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Ein Schnellschutz kann durch zwei FSME-Impfungen im Abstand von 14 Tagen aufgebaut werden. Generell sollte der Impfschutz je nach Lebensalter alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.
„Jede Impfung zählt, egal ob gegen FSME, Masern oder Tetanus“, sagt Mathias Arnold, Apotheker aus Halle an der Saale und Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Wer sich gegen Infektionskrankheiten impfen lässt, schützt sich selbst und bei von Mensch zu Mensch übertragbaren Krankheiten auch seine Familie und letztlich die gesamte Bevölkerung vor Infektionen. Gerade während der Corona-Pandemie wird uns nur allzu bewusst vor Augen geführt, wie gut es ist, bewährte und erprobte Impfstoffe gegen gefährliche Erreger zu haben. Unser Ziel muss es sein, eine dauerhaft hohe Impfquote bei allen Ziel- und Altersgruppen zu erreichen.“ Arnold weiter: „Die Apotheken stehen als Partner für Informationen zum Impfen bereit – natürlich auch telefonisch.“
Bei Impfungen gegen FSME hat die Impfbereitschaft in den vergangenen Jahren in Deutschland erheblich zugenommen. So wurden 2017 nur 3,4 Millionen Impfdosen gegen FSME über öffentliche Apotheken abgegeben, 2018 dagegen schon 4,1 Millionen – das ist eine 19,3-prozentige Steigerung. Mit 4,9 Millionen FSME-Impfdosen im Jahr 2019 konnte dieser Wert nochmals um 20,1 Prozent erhöht werden. Das hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) auf Basis der Abrechnungen der gesetzlichen Krankenkassen berechnet. Auch insgesamt hat die Impfbereitschaft in Deutschland zugenommen: Im Jahr 2019 sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Impfstoffe (darunter Grippe, Keuchhusten, Pneumokokken, Masern, Gebärmutterhalskrebs) um 16,4 Prozent auf 1,503 Mrd. Euro angestiegen.
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Berlin, 26. April 2024 – Seit November 2020 muss auf einer ärztlichen Arzneimittelverordnung die Dosierung – z.B. >>1-0-1<< – angegeben werden, mit wenigen Ausnahmen. Wurde bspw. ein Medikationsplan ausgestellt, reicht ein Kürzel >>Dj<< (Dosierungsanweisung vorhanden: ja).
Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.