Berlin, 12. Oktober 2020 – Nach der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP werden fünf Ersatzkassen die betroffenen Apotheken schnell und unbürokratisch vor finanziellen Schwierigkeiten schützen. Dazu haben BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) mit dem Deutschen Apotheker Verband (DAV) eine Vereinbarung abgeschlossen. Sie beinhaltet eine Abschlagszahlung für den September dieses Jahres an die neuen Dienstleister der Apotheken. Außerdem können vormalige Kunden der AvP Leistungen aus den Monaten August und September noch bis zum 31. Dezember abrechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen. Unabhängig von der Vereinbarung werden die genannten Kassen Rechnungsbeanstandungen (sogenannte Retaxationen) frühestens ab Anfang des Jahres 2021 mit den von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken verrechnen.
Mit den vereinbarten Maßnahmen wollen die fünf Ersatzkassen und der DAV die Apotheken, die nach der Insolvenz ihres bisherigen Abrechnungszentrums finanzielle Engpässe befürchten müssen, unbürokratisch unterstützen. Die AvP hatte Mitte September Insolvenz angemeldet. Der Dienstleiter wickelte die Abrechnungen von etwa jeder sechsten Apotheke in Deutschland mit den Krankenkassen ab. Dafür reichte er die Rezepte gebündelt bei den Kassen ein und leitete die Zahlungen anschließend an die Apotheken weiter. Rund 3.000 Apotheken müssen nach der Insolvenz mit finanziellen Verlusten rechnen. Die fünf Ersatzkassen versichern insgesamt rund 17,4 Millionen Menschen in Deutschland.
Pressekontakte:
DAV:
Dr. Reiner Kern, 030 40004132, (presse@abda.de)
BARMER:
Thorsten Jakob, 0800 333004 99 1451, (thorsten.jakob@barmer.de)
DAK-Gesundheit:
Jörg Bodanowitz, 040 2348 855 9411, (presse@dak.de)
Kaufmännische Krankenkasse (KKH):
Daniela Preußner, 0511 2802-1610, (presse@kkh.de)
Handelskrankenkasse (hkk):
Holm Ay, 0421 3655-1000, (presse@hkk.de)
Hanseatische Krankenkasse (HEK):
Thomas Boesler, 040 65696 1600, (presse@hek.de)
Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.