Berlin, 29. Oktober 2020 – Auf allen ärztlichen Rezepten müssen ab 1. November 2020 klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen, um die Arzneimitteltherapie für die Patienten klarer, sicherer und wirksamer zu machen. Das sieht eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor, die am Sonntag in Kraft tritt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Medikament einschließt, oder eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt. Dies muss der verordnende Arzt auf dem Rezept mit dem Aufdruck „Dj“ (Dosierungsanweisung vorhanden: ja) vermerken. Seit dem 1. Oktober 2020 sind die Praxisverwaltungssysteme der Ärzte mit einem entsprechenden Update zur Rezeptbedruckung versehen. Die Dosierung wird zum Beispiel mit „1-1-1“ angegeben, wenn der Patient morgens, mittags und abends jeweils 1 Tablette einnehmen soll.
„Die Angabe der Dosierung auf dem Rezept kann eine kritische Informationslücke zwischen Arzt, Patient und Apotheke schließen und somit die Arzneimitteltherapie maßgeblich verbessern“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Dosierungsfehler sowie dadurch hervorgerufene Risiken lassen sich reduzieren, indem ein mögliches Wissensdefizit des Patienten direkt im Gespräch in der Apotheke behoben wird. Mit der verpflichtenden Dosierungsangabe auf dem Rezept hat der Gesetzgeber eine langjährige Forderung der Apothekerschaft und des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht aufgegriffen.“
Becker sagt allerdings auch: „Der Oktober war für die Arztpraxen ein Testmonat. Und wir haben gesehen, dass es hier und da noch Schwierigkeiten mit der Software und der korrekten Bedruckung von Rezepten gibt. Das ist nicht ungewöhnlich bei solchen Umstellungen. Resultierende Formfehler auf Rezepten dürfen den Krankenkassen aber nicht als Vorwand dienen, Rezepte zu retaxieren und den Apotheken die Vergütung vorzuenthalten.“
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Potsdam, 23. April 2024 – Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Potsdam, 23. April 2024 – Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.
Erfurt, 15. April 2024 – Das sichere Netz der Arzneimittelversorgung wird immer löchriger. Allein im vergangenen Jahr haben in Deutschland knapp 500 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Das sind genauso viele, wie es in ganz Thüringen Ende des Jahres noch gab.